Viele Städte haben große Anstrengungen unternommen und die von 50 Mikrogramm/Kubikmeter bereits deutlich unterschritten. Hier würden Fahrverbote zu Staus und Umweg verkehren führen und damit die Umweltbelastungen nicht sinken, sondern steigen. Ein besonders wichtiger Ansatz für die Kommune ist es auch, dass die schweren Dieselfahrzeuge der Kommunen, die im Einsatz für das Allgemeinwohl sind (Feuerwehr, Katastrophenschutz, Bergungsgerät und schwere Entsorgungsfahrzeuge) von etwaigen Fahrverboten ausgenommen werden. Diese Geräte lassen sich nicht kurzfristig durch immissionsärmere Fahrzeuge ersetzen. Sie sind aber für das Leben und die Sicherheit in der Stadt unverzichtbar. Auch die Ausnahmen für den Lieferverkehr sind notwendig, wenn man den Kommunen nicht den Stecker ziehen will.
Auch die Ablehnung der blauen Plakette und der damit verbundenen riesigen Bürokratie ist ein von uns immer geforderter Ansatz. Da die elektronische Überwachung von Fahrverboten nur stichprobenartig erfolgt, eine Datenspeicherung nur auf Zwischenspeichern mobiler Geräte erfolgt und jene spätestens nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden müssen, ist auch der Datenschutz gewahrt. Die Städte und Gemeinden unternehmen weiterhin alles, auch mithilfe von Bund und Ländern, um die Verkehrswende voranzutreiben. Wir sind zuversichtlich, dass diese Entwicklung dazu führen wird, dass Fahrverbote in weiten Teilen bald der Vergangenheit angehören werden. Wir erwarten, dass diese gesetzgeberischen Vorhaben nicht blockiert werden, denn die Städte, aber auch die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft brauchen Planungssicherheit. Die bestehenden Probleme lösen wir nicht in den Gerichtssälen, sondern immer nur vor Ort.“
(Statement von Dr. Gerd Landsberg, DStGB-Hauptgeschäftsführer)
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