Dem Abschlussbericht kann entnommen werden, dass die IEM von den beteiligten Planspielkommunen im Grundsatz als hilfreich und zielführend für die Aktivierung und Bebauung von solchen Innenentwicklungspotentialen eingeschätzt wird, deren Aktivierung bislang an der fehlenden Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer scheiterte. Die Bündelung einer Vielzahl von Aktivierungsgrundstücken zu einer gebietsbezogenen Maßnahme wird als ein Vorteil gegenüber dem Baugebot nach § 176 BauGB als grundstücksbezogenem Ansatz gesehen. Als Hemmnisse für die kommunale Anwendung könnten sich kommunalpolitische Vorbehalte sowie der im Rahmen des Planspiels nicht abschließend ermittelte personelle, zeitliche und finanzielle Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung einer IEM erweisen. Hinzu kommen Risiken durch Rechtsmittelverfahren bei der Durchsetzung der Baugebote, die erfahrungsgemäß weitere Ressourcen beanspruchen.
Anmerkung des DStGB
Ob und inwieweit tatsächlich eine Änderung des BauGB erfolgt, bleibt abzuwarten. Der Koalitionsvertrag 2018 hat – einschränkend – formuliert, dass weitere Verschärfungen der Eingriffsmöglichkeiten der Kommunen in Eigentumsrechte durch Gestaltung auf Bundesebene nicht verfolgt werden sollen. Der Abschlussbericht kannim Anhang abgerufen werden.
Abschlussbericht