Bundesregierung plant neues Klimaschutzgesetz
Am 6. Februar 2018 beschloss das Bundeskabinett die ressortabgestimmte Endfassung des Klimaschutzberichtes 2018. Der Bericht zeigt, dass Deutschland beim Klimaschutz bis 2020 derzeit auf eine CO2-Minderung von etwa 32 Prozent gegenüber 1990 zusteuert. Das entspricht einer Lücke von acht Prozentpunkten. Ohne das 2014 beschlossene Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 wäre die Lücke deutlich größer ausgefallen, so das Bundesumweltministerium.
Klimaschutzplan 2050
Langfristig will Deutschland weitgehend treibhausgasneutral werden. Das sieht der Klimaschutzplan 2050 vor. Damit orientiert sich die Bundesregierung am Ziel des Pariser Abkommens: weltweite Treibhausgasneutralität in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts. Außerdem wird Deutschland mit diesem Ziel seiner besonderen Verantwortung als führende Industrienation und wirtschaftlich stärkster Mitgliedsstaat der EU gerecht.
Der 2016 von der Bundesregierung verabschiedete Klimaschutzplan 2050 sieht Treibhausgasminderungen im Vergleich zu 1990 vor von mindestens
• 40 Prozent bis 2020
• 55 Prozent bis 2030
• 80 bis 95 Prozent bis 2050.
Im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 wird ein erstes Maßnahmenprogramm 2030 erarbeitet, das sogenannte Sektorziele festlegt. Das sind Ziele für die CO2-Emissionen der Sektoren Energiewirtschaft, Gebäude, Verkehr, Industrie und Landwirtschaft. Bis Ende März 2019 sollen diese Ziele erfasst werden und in das Maßnahmenprogramm 2030 einfließen.
Neues Klimaschutzgesetz
Aktuell erarbeitet die Bundesregierung zudem ein neues Klimaschutzgesetz. Dieses soll die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleisten. Dazu sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen, nach denen die Maßnahmen umgesetzt werden können, festgelegt werden.
Im Frühjahr soll ein entsprechender Gesetzentwurf vorliegen. Geplant ist, dass die Sektorziele aus dem Klimaschutzplan 2050 verankert werden. Eine entsprechende Umsetzungsverantwortung für die verschiedenen Ministerien ist ebenfalls vorgesehen. Der Gesetzentwurf soll in einem zweiten Schritt mit den Ressorts abgestimmt werden.
Der Klimaschutzbericht 2018 findet sich unter: https://www.bmu.de/download/klimaschutzbericht-2018/
Der Klimaschutzplan 2050 findet sich unter: https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/klimaschutzplan_2050_bf.pdf
Anmerkung des DStGB
Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung weitere Maßnahmen, in Form eines Klimaschutzgesetzes plant, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Grundlage für das Klimaschutzgesetz ist der Klimaschutzplan 2050, den die Bundesregierung als übergreifende Langfriststrategie im Jahr 2016 beschloss. Auch hier wird die Schlüsselrolle der Städte und Gemeinden anerkannt. Der Klimaschutzplan 2050 hebt das seit Jahren bestehende kommunale Engagement im Klimaschutz hervor und sieht eine Prüfung der Stärkung kommunaler Klimaschutz-Aktivitäten durch die Bundesregierung vor. Welche Form der Stärkung des kommunalen Klimaschutzes das geplante Klimaschutzgesetz vorsieht, bleibt abzuwarten. Die Hauptgeschäftsstelle wird über das weitere Vorgehen berichten.
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