BMU: 5-Punkte-Plan für weniger Plastik und mehr Recycling
Punkt eins des BMU-Plans zielt auf die Vermeidung von überflüssigen Produkten und Verpackungen. Die Bundesregierung unterstützt ein europaweites Verbot von bestimmten Einweg-Plastikartikeln wie Plastikgeschirr, das noch in diesem Jahr beschlossen werden soll. Produkte können im EU-Binnenmarkt nur auf EU-Ebene reguliert oder verboten werden.
Auf nationaler Ebene plant das Bundesumweltministerium, einen Dialog mit dem Handel zu starten, um freiwillige Selbstverpflichtungen zu erreichen. Als Vorbild soll die Vereinbarung zu Plastiktüten, die nach zwei Jahren zu einem Rückgang des Verbrauchs um zwei Drittel geführt hat. Ein Thema des neuen Dialogs werden überflüssige Verpackungen von Obst und Gemüse sein. Zudem sollen Alternativen zur Plastiknutzung gestärkt werden, etwa durch eine Initiative zur Nutzung von Leitungswasser als Trinkwasser.
Das zweite Element des Plans ist die umweltfreundliche Gestaltung von Verpackungen und Produkten. Ab dem 1.1.2019 müssen die Lizenzentgelte, die die Hersteller an die dualen Systeme zahlen, ökologische Kriterien stärker berücksichtigen. Dann gilt: Wer eine Verpackung verwendet, die sich gut recyceln lässt oder aus recyceltem Material besteht, zahlt weniger als der, der das nicht tut. Für Produkte schlägt das Bundesumweltministerium darüber hinaus eine neue Regelung im Rahmen der EU-Ökodesignrichtlinie vor. Demnach müssten Produkte unter anderem so gebaut sein, dass man sie leicht auseinanderbauen und reparieren oder recyceln kann.
Drittens soll das Recycling gestärkt werden. Ab dem 1.1.2019 werden die Recyclingquoten für Kunststoffverpackungen von derzeit 36 Prozent zunächst auf 58,5 Prozent erhöht. Ab dem 1.1.2022 steigen sie wie im Verpackungsgesetz beschlossen auf 63 Prozent. Um die Nachfrage nach den so gewonnenen neuen Rohstoffen zu erhöhen wird das BMU eine neue Rezyklat-Initiative starten. In einem Dialog sollen alle Akteure entlang der Produktionskette (Hersteller, Händler, Recycler) daran arbeiten, die Qualität und die Akzeptanz von Rezyklaten zu steigern. Die öffentliche Hand soll bei der Beschaffung mit gutem Beispiel vorangehen.
Im Bereich der Bioabfälle soll der Eintrag von Plastik durch Aufklärung und strengere Anforderungen an die Kompostqualität vermieden werden (Punkt 4).
Auf internationaler Ebene hat sich Deutschland bislang erfolgreich für die Verankerung der Themen Meeresmüll und Ressourceneffizienz in den G7 und G20 stark gemacht. Ab 2019 will das Bundesumweltministerium im Kampf gegen den Meeresmüll stärker in die praktische Umsetzung einsteigen. Nach dem Beschluss des Bundestags von vergangenem Freitag stehen ab 2019 erstmals insgesamt 50 Millionen Euro für den Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere zur Verfügung.
Der 5-Punkte-Plan und weitere Informationen zum Thema können hier als PDF heruntergeladen werden.
Anmerkung des DStGB
Der vom Bundesumweltministerium vorgelegte 5-Punkte-Plan für weniger Plastik und mehr Recycling ist im Grundsatz zu begrüßen. Die angestoßene Diskussion, die unter anderem die Sensibilisierung der Bürgerschaft zum Ziel hat, kann durchaus dazu beitragen, dass die Vermüllung von Städten und Gemeinden durch Coffee to go Becher oder Einwegplastikgeschirr nachlässt. Die Kommunen und ihre Entsorgungsunternehmen veranstalten seit Jahren Kampagnen zur Abfallvermeidung. Es bedarf jedoch auch hier der gemeinsamen Anstrengungen unterschiedlicher gesellschaftlicher Akteure. Des Weiteren sollten die Produkthersteller und die private Entsorgungswirtschaft stärker in die Pflicht genommen werden.
Weitere Informationen
- 5-Punkte-Plan des Bundesumweltministeriums für weniger Plastik und mehr Recycling (PDF-Dokument)
- Fragen und Antworten zum 5-Punkte-Plan (PDF-Dokument)
- DStGB-Schwerpunkt: Kommunale Abfallwirtschaft
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