Der für Deutschland immer wieder attestierte Mangel an qualifizierten Fachkräften wird sich nach Einschätzung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes durch ein neues Zuwanderungsgesetz nicht lösen lassen. „Zurzeit verlassen pro Jahr rund 700.000 Schüler die Schule und etwa 1 Million Menschen gehen in Rente. In zwei Jahren gehen 1,2 Millionen Menschen pro Jahr in Rente und die Schülerzahl bleibt weitgehend gleich. Gleichzeitig haben Jahr 2017 rund 107.000 Personen aus Staaten außerhalb der EU in Deutschland eine Arbeitserlaubnis erhalten. „Diese Zahlen zeigen, dass auch mit der geplanten Entbürokratisierung der Regelungen der Fachkräftemangel nicht beseitigt werden wird“, so Brandl und Landsberg. Für eine Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften existieren bereits heute, etwa im Aufenthaltsgesetz, klare rechtliche Rahmenbedingungen, die in den vergangenen Jahren zunehmend liberalisiert wurden. „Deutschland gilt nach Einschätzung der OECD mit Blick auf die Zuwanderungsmöglichkeiten zu den liberalsten Ländern. Außerdem besteht ja innerhalb der EU ohnehin der freie Zugang zum Arbeitsmarkt“, stellten Brandl und Landsberg heraus.
Einen generellen „Spurwechsel“ aus dem Asylverfahren in die Arbeitsmigration wird von dem kommunalen Spitzenverband abgelehnt. Eine solche Regelung könnte einen Pull-Faktor für Flüchtlinge darstellen und die Akzeptanz eines neuen Gesetzes in Frage stellen. Vorstellbar ist allerdings, Personen, die seit vielen Jahren in Deutschland als Geduldete leben, integriert sind und arbeiten, ab einem bestimmten Stichtag einen dauerhaften Aufenthalt zu gewähren.
Um den Fachkräftemangel zu beheben sollte ein abgestuftes Verfahren Anwendung finden. „Bei mehr als 220.000 erwerbslosen Personen unter 25 Jahren allein in Deutschland müssen wir in einem ersten Schritt alles daran setzen, diese Menschen zu qualifizieren und fit für den deutschen Arbeitsmarkt zu machen. Hier sollten etwa die Ausbildungsquoten erhöht und die Vermittlung in Stellen verbessert werden“, forderten Brandl und Landsberg. In einem nächsten Schritt müsse es dann darum gehen, gezielt die nach Deutschland Geflüchteten mit Bleiberecht zu qualifizieren und in Arbeit zu bringen. „Sprachliche Qualifikation und berufliche Ausbildung sollten von Beginn an kombiniert werden. Mit diesem Ansatz sind etwa die skandinavischen Länder sehr erfolgreich“, so Brandl und Landsberg.
Schließlich kann auch ein Blick ins EU-Ausland sinnvoll sein. „In EU-Staaten wie Griechenland oder Spanien gibt es derzeit eine sehr hohe Jugendarbeitslosigkeit. Viele dieser jungen Menschen haben bereits eine Ausbildung oder könnten in Deutschland ausgebildet werden. Diese Potenziale werden derzeit noch viel zu wenig genutzt“, so Brandl und Landsberg. „Mit einem höheren Engagement in diesem Bereich könnten wir gleichzeitig ein wichtiges Signal für den europäischen Integrationsprozess setzen“.
Aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes braucht es verschiedene, intelligent aufeinander abgestimmte Maßnahmen, um den deutschen Arbeitsmarkt fit für die Zukunft zu machen. „Dazu kann ein neues Zuwanderungsgesetz einen Beitrag leisten. Wir warnen allerdings davor, in einem solchen Instrument ein Allheilmittel zu sehen, zumal viele der vermeintlichen Neuerungen bereits heute gesetzlich geregelt sind“, so Brandl und Landsberg abschließend.