Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die derzeit festgesetzten Einwohnerzahlen der Städte und Gemeinden auf Grundlage des Zensus 2011 in einem verfassungsgemäßen Verfahren bestimmt worden sind und Bestand haben. Insbesondere hat das Gericht Gesichtspunkte der Praktikabilität als verfassungsgemäß angesehen. Dazu gehört zum Beispiel dass in kleineren Städten mehr Einzelfallüberprüfungen stattfinden konnten als in Großstädten. Damit hat das höchste deutsche Gericht in diesem Bereich Rechtssicherheit geschaffen. Entscheidungen des BVerfG sind zu akzeptieren und zwar ohne Rücksicht drauf, ob einem das Ergebnis gefällt oder nicht. Ob die Entscheidung auch zu Rechtsfrieden führt, steht auf einem anderen Blatt. Hierüber sollte sich der Bundesgesetzgeber Gedanken machen, damit der in 2021 bevorstehende nächste Zensus transparenter und für die Städte- und Gemeinden nachvollziehbarer durchgeführt und umgesetzt werden kann.
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