"Es wird in Deutschland zu wenig und zu wenig preiswert gebaut. 2017 wurden mit 284.000 Wohnungen ca. 100.000 Wohnungen weniger als nötig fertig gestellt. Das Gebot für die kommunalen Spitzenverbände heißt: „Bauen, bauen, bauen und zwar bezahlbar, nachhaltig und baukulturell vorzeigbar!“ Dies gilt nicht nur für die Städte mit angespannten Wohnungsmärkten, sondern auch für das Umland. Dazu müssen Bund und Länder ihrer auch finanziellen Verantwortung beim Bau von mehr Sozialwohnungen nachkommen, auch über das Jahr 2021 hinaus. Die Länder müssen die vom Bund gewährten Mittel ausschließlich für den sozialen Wohnungsbau einsetzen. Weiter bedarf es in den Städten und Gemeinden verfügbarer und erschwinglicher Grundstücke sowie besse-rer rechtlicher Möglichkeiten, Bauland und Brachen zu mobilisieren. In ländlichen Regionen muss speziell der bedarfsgerechte Umbau des vor-handenen Wohnungsbestandes unterstützt werden, damit auch dort attraktiver und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht.
Dringend nötig ist eine Baukostensenkung. Die Baukosten sind in den letzten zehn Jahren mit bis zu 36 Prozent sehr viel schneller gestiegen als die Lebenshaltungskosten. Nötig ist der Abbau kostentreibender Normen. Allein die letzte Novelle der Energiesparverordnung (EnEV) hat für Neubauten Mehrkosten bis zu 10 Prozent verursacht. Weitere Ver-schärfungen darf es nicht geben. Auch muss das Vergaberecht, etwa durch höhere Wertgrenzen für Beschränkte und Freihändige Vergaben, flexibilisiert werden.
Die kommunalen Spitzenverbände sehen einen sozialen Sprengstoff da-rin, dass ganze Berufsgruppen wie Polizisten, Krankenschwestern, Ver-käufer und immer mehr auch die Mittelschicht sich die zum Teil exorbi-tanten Mieten und Kaufpreise in vielen Städten und Ballungsräumen nicht leisten können. Immer längere Fahrten vom Wohnort zur Arbeit sind keine Lösung. Daher gehören nicht nur die Großstädte, sondern die ge-samte Region und der ländliche Raum in den Fokus. Statt noch mehr teuren Wohnraums und Luftverschmutzung in unseren Großstädten müssen gute ÖPNV- und Schnellbahnverbindungen, eine forcierte Digi-talisierung und ein Glasfaserausbau sowie eine Dezentralisierung bei Behörden- und Arbeitsplätzen ländliche Räume stärken. Speziell struk-turschwache Räume, in denen insgesamt ca. zwei Millionen Wohnun-gen leer stehen, verdienen Unterstützung. Dadurch können die Woh-nungsmärkte in den Hotspots entlastet werden.
Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen eine zielgerichtete För-derung des selbstgenutzten Wohneigentums durch ein Baukindergeld. Bei der selbstgenutzten Wohneigentumsquote liegt Deutschland trotz der hohen Bedeutung des Eigenheims für die Vermögensbildung und die Alterssicherung mit nur 45 Prozent der Haushalte im Vergleich aller EU-Staaten am Ende. Hier an den richtigen Standorten mit dem richtigen Wohnungsbau nachzusteuern, ist zukunftsfähig.
Die erneut verschärfte Mietpreisbremse schafft keine neuen Wohnun-gen. Sie kann nur in Einzelfällen zur Entspannung beitragen und der Verdrängung einkommensschwacher Personen aus ihrem angestammten Quartier entgegenwirken.
Fazit: Die Vorschläge und Maßnahmen zur Beseitigung und Milderung der Wohnungsproblematik liegen auf dem Tisch: Jetzt müssen wir endlich handeln!"
Zusammenfassung der Eckpunkte:
Die Eckpunkte, die heute im Wohngipfel von den Partnern endgültig beschlossen wurden, lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Der Bund stellt auf der Grundlage der geplanten Grundgesetzänderung (Art. 104 d GG) von 2018 bis 2021 für die soziale Wohnraumförderung mindestens 5 Milliarden Euro bereit. Gemeinsam mit den Mitteln von Ländern und Kommunen kön-nen damit über 100 000 zusätzliche Sozialwohnungen geschaffen werden.
- Der Bund stellt in dieser Legislaturperiode als „Baukindergeld“ insgesamt 2,7 Mil-liarden Euro zur Verfügung. Damit sollen die selbstgenutzte Eigentumsbildung insbesondere für Familien und Alleinerziehende mit Kindern, gestärkt werden.
- Der Bund will den Mietwohnungsbau durch eine steuerliche Sonderabschreibung fördern. Die Finanzierung erfolgt durch Bund, Länder und Kommunen.
- Die Städtebauförderung wird auf Rekordniveau von 790 Millionen Euro (Bund) fortgeführt. Länder und Gemeinden tragen mit eigenen Mitteln zur Finanzierung ihres Eigenanteils bei.
- Bund und Länder werden das Wohngeld zum 01. Januar 2020 verbessern.
- Die Kommunen sollen bei der Aktivierung von Bauland und bei der Sicherung be-zahlbaren Wohnens unterstützt werden. Hierzu wird die Bundesregierung weitere Verbesserungen im Bauplanungsrecht, die auch eine verbesserte Anwendung bestehender Instrumente (Vorkaufsrecht, Baugebot etc.) erfasst, vorschlagen. Die Bundesregierung wird über die BImA bundeseigene Grundstücke weiter vergüns-tigt an Kommunen weitergeben.
- Der Bund unterstützt Länder und Kommunen bei der Gründung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften und stellt hierfür zusätzliche finanzielle Mittel bereit. Die Länder verfolgen das Ziel, weitgehende übereinstimmende Vorschriften im Bauordnungsrecht vorzusehen.
- Serielles und modulares Bauen soll als schnelle, preisgünstige und zugleich quali-tätsvolle Antwort auf die wachsende Nachfrage nach Wohnungen gestärkt werden.
- Das Vergaberecht soll flexibilisiert und Wertgrenzen sollen befristet angehoben werden.
- Die Kostensteigerungen durch Standards und Normen sollen aufgebrochen und die Digitalisierung der Bauverfahren forciert werden.
- Eine ausreichende Verfügbarkeit von Fachkräften und Baukapazitäten wird als notwendig angesehen. Hier wird das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz Unterstützung bringen.
- Zur Koordination des weiteren Umsetzungsprozesses auf Bundesebene wird ein in-terministerieller Staatssekretärsausschuss unter Leitung des BMI und unter Beteiligung der Länder und der kommunalen Spitzenverbände eingesetzt.
Die gemeinsame Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen“ und damit die Gesamtergebnisse des Wohngipfels können unter folgendem Link
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2018/09/2018-09-21-eckpunkte-wohngipfel.html heruntergeladen werden.
Weitere Informationen:
(Foto: © DStGB)