In einer gemeinsamen Planungssitzung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) haben das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und die Agrarministerien der Bundesländer einen Sonderrahmenplan für den Förderbereich der integrierten ländlichen Entwicklung beschlossen. Den Ländern stehen 2019 damit zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt stehen im Jahr 2019 für die GAK 900 Millionen Euro zur Verfügung (2018: 750 Millionen Euro). Die Fördermaßnahmen innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe werden jährlich angepasst.
Bestandteil der Einigung von Bund und Ländern sind so genannte Regionalbudgets, mit denen Projekte von bis zu 200.000 Euro gefördert werden. Mit diesen Mitteln können mehrere Kleinprojekte von jeweils bis zu 20.000 Euro unterstützt werden. Dies umfasst etwa Maßnahmen zur Dorferneuerung, Infrastrukturvorhaben oder Projekte zur Regionalentwicklung. Damit soll eine aktive und eigenverantwortliche ländliche Entwicklung gestärkt und bürgerschaftliches Engagement honoriert werden.
Neben der verbesserten Mittelausstattung und der Einführung von Regionalbudgets wurde auch die Förderung der Breitbandversorgung wurde verbessert. Die bisherige Förderhöchstgrenze von 500.000 Euro pro Maßnahme wurde aufgehoben und die Gemeinden können die Förderung jetzt auch bei einer Downstream-Geschwindigkeit von 30 MBit/s anstelle von 16 MBit/s beantragen. Daneben gibt es eine verbesserte Förderung zur Anpassung an den Klimawandel und zur Minderung von Emissionen. Dazu gibt es künftig um bis zu 20 Prozent höhere Zuschüsse für Investitionen bei der Lagerung von flüssigen Wirtschaftsdüngern, Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald sowie die Verlängerung der Förderung der überbetrieblichen Beregnung um weitere vier Jahre, um der zunehmenden Trockenheit wirksam zu begegnen.
Echte Verbesserung
Es ist sehr zu begrüßen, dass Bund und Länder die Mittel für die Förderung ländlicher Räume im Jahr 2019 anheben und darüber hinaus die Einführung von Regionalbudgets beschlossen haben. Gerade mit der Einführung der Regionalbudgets wird eine langjährige Forderung des DStGB aufgegriffen. Mit Regionalbudgets erhalten die Kommunen in den Regionen Geldmittel, über die sie eigenverantwortlich entscheiden können. Damit geht die Chance einher, im regionalen Kontext Entwicklungsimpulse zu setzen. In ländlichen Räumen bieten Regionalbudgets Erfolgsaussichten, weil sie besonders für „kleine“ Projekte geeignet sind. Regionalbudgets waren bislang als Instrumente zur Aktivierung lokaler Initiativen in der EU-Förderung vorgesehen, wurden jedoch von den Ländern nur beschränkt und punktuell eingesetzt. Insofern bringt die jetzige Einigung von Bund und Ländern eine echte Verbesserung.
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