"Da Städte bereits vereinzelt Fahrverbote vorschreiben müssen, stellt sich die Frage der Überwachung. Eine blaue Plakette lehnen wir ab, da sie nur zusätzliche und überflüssige Bürokratie verursacht.
Wenn der Gesetzgeber nunmehr ein automatisiertes Scannen von Nummernschildern ermöglicht, ist dies ein geeignetes Verfahren, um die Kontrollen schnell, effizient und unbürokratisch umzusetzen. Da das Ganze automatisiert ablaufen kann, wäre auch dem Datenschutz Rechnung getragen, wenn nur bei einem registrierten Verstoß der Halterhinweis erfolgt. Eine grundsätzliche Datenspeicherung würde nicht stattfinden."
(Ein Statement von Dr. Gerd Landsberg, DStGB-Hauptgeschäftsführer)
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