„Nach anfänglichen Startschwierigkeiten und einem immensen Antragsstau, sind die Kommunen nun in der Lage, die Anträge zügiger zu bearbeiten. Allerdings liegen die Kostenschätzungen des Bundes aus dem Jahr 2017 und die tatsächliche Ausweitung an Leistungsbeziehern um rund 300.000 Kinder und Jugendlichen weit auseinander. Vor dieser Finanzierungslücke hatten wir bereits 2017 gewarnt. Nach dem Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ ist der Bund nun aufgefordert, die Finanzfolgenabschätzung zu aktualisieren und seinen finanziellen Anteil deutlich zu erhöhen.
Auch die zurückgehende Rückgriffsquote bei Unterhaltssäumigen erfordert eine Nachjustierung. Die Länder sollten den Rückgriff auf die säumigen Unterhaltspflichtigen zentral organisieren und selbst vornehmen. Beispiele aus Ländern wie Bayern zeigen, dass der Anteil erfolgreicher Rückgriffe auf säumige Eltern durch eine zentrale Abwicklung deutlich erhöht werden konnte. Damit würden die Kommunen auch personell entlastet, könnten die Antragsbearbeitung beschleunigen und sich verstärkt um die tatsächlich Betroffenen kümmern. Potenzial zum Abbau von unnützer Bürokratie sehen wir zudem in den Fällen, wo Unterhaltsleistungen mit dem SGB II oder SGB XII verrechnet werden: Hier überweist der Staat von der linken in die rechte Tasche, ohne dass Eltern auch nur ein Cent mehr erhalten – diese ineffizienten Arbeitsschritte sollten wir allen Beteiligten künftig ersparen.“
(Ein Statement von DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg)