Fachkräfte

Gesetz allein wird FAchkräftemangel nicht beheben

Das ist leider eine Illusion. Zunächst einmal ist es schon jetzt möglich auch für Nicht-EU-Ausländer nach Deutschland zu kommen, wenn sie entsprechende Qualifikation haben. Das ist im Aufenthaltsgesetz geregelt. Im Jahr 2017 erhielten 107.642 Drittstaaten-Angehörige einen entsprechenden Aufenthaltstitel im Hinblick auf ihre Erwerbstätigkeit in Deutschland. Natürlich kann man diese Regelung entbürokratisieren, die Verfahren vereinfachen, auf die Liste von Mangelberufen verzichten und dem Ganzen eine politische Attraktivität verleihen. Den Fachkräftemangel in Deutschland wird das neue Gesetz nicht beheben, sondern allenfalls leicht abmildern können. 60 Prozent, also mehr als die Hälfte aller deutschen Unternehmen, sehen das Thema Fachkräftemangel als die zentrale Herausforderung an. Längst können teilweise Aufträge nicht ausgeführt werden, weil das Fachpersonal fehlt. Zur Zeit verlassen pro Jahr 700.000 Schüler die Schule und über 1 Millionen Menschen gehen in Rente. In zwei Jahren gehen bereits 1,2 Millionen Personen in Rente und die Schülerzahl bleibt gleich. Schon diese Zahlen machen deutlich, dass die Erhöhung der Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten keinen nennenswerten Einfluss auf den Fachkräftemangel haben wird.

Andere Maßnahmen sind wichtiger. So haben wir in Deutschland 232.600 erwerbslose Personen unter 25 Jahren die wir dringend nachqualifizieren müssen. Auch im EU-Ausland wie Spanien und Griechenland mit hoher Jugendarbeitslosigkeit, gibt es noch ein hohes Potenzial, diese Personen in Deutschland weiter zu qualifizieren. Mit einem größeren Engagement in diesem Bereich könnte man zugleich ein positives Zeichen für den europäischen Integrationsprozess setzen. Ein genereller Spurwechsel vom Asylbewerber zum Fachkräfte-Einwanderer sollte es nicht geben. Das würde voraussichtlich den Migrationsdruck auf Deutschland erhöhen. Wir haben allerdings eine große Zahl von geduldeten Ausländern in Deutschland, die seit Jahren hier leben, arbeiten und gut integriert sind. Die Praxis zeigt, dass auch viele Unternehmen sich dagegen wehren, wenn diese Personen zur freiwilligen Ausreise angehalten oder sogar abgeschoben werden sollen. Hier könnte eine Stichtagsregelung einen guten Kompromiss darstellen. Damit würden die Integrierten, die hier arbeiten, bleiben dürfen, ohne dass man einen weiteren Anreiz schafft, ohne Asylgrund nach Deutschland zu kommen. Reformbedarf besteht auch bei den bisherigen Gehaltsgrenzen für die Erteilung von Aufenthaltstitel. Diese Grenzen sollten abgesenkt oder abgeschafft werden. Auf dem Bau, in der Pflege oder bei der gesundheitlichen Versorgung haben wir Bedarf nicht nur an Akademikern, sondern auch gerade an anderen qualifizierten Fachkräften.

Wir treten allerdings dafür ein, dass die entsprechenden Aufenthaltstitel für die Arbeitsmigration grundsätzlich aus dem Ausland heraus beantragt werden und wesentliche Integrationsleistungen – insbesondere im Bereich des Spracherwerbs – bereits dort erbracht werden."

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