Das ist eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass der Sozialstaat auch in Zukunft funktioniert und langfristig finanzierbar ist. In Deutschland hat sich eine Form der Vollkaskomentalität ausgebildet, wonach der Staat alles und überall leisten kann und für jedes individuelle Problem eine Lösung bereit halten muss. Das kann auf Dauer nicht funktionieren. Denn Deutschland wird nicht immer eine solche Wohlstandsinsel mit so viel Wirtschaftswachstum wie im Moment bleiben. Auch die Erkenntnis, dass der Staat letztlich nur das verteilen kann, was er vorher den Bürgern über Steuern und Abgaben entzogen hat, wird kaum beachtet.
Die Politik bedient diese Denkweise teilweise. Jedem Problem wird mit dem Versprechen begegnet, es gebe mehr Geld und natürlich auch mehr Personal. Dabei wissen alle, dass vor dem Hintergrund des demografischen und wirtschaftlichen Wandels beides langfristig nicht erfüllbar ist. Obwohl der Bund in seinem Haushalt über die Hälfte für Arbeit und Soziales (über 170 Milliarden) ausgibt und auch die Sozialausgaben der Kommunen mit über 60 Milliarden weiter ansteigen, wird allseits beklagt die Armut nehme zu und es müsse mehr getan werden. Der gleichzeitig bestehende Investitionsrückstand in die kommunale Infrastruktur mit 159 Milliarden Euro wird dabei viel zu wenig gewichtet.
Ein erster Reformansatz sollten die familienpolitischen Leistungen sein. Zur Zeit gibt es knapp 160 verschiedene Leistungsangebotes des Staates, die jährlich über 100 Milliarden Euro ausmachen. Dieser Leistungskatalog musst durchforstet, entbürokratisiert und zielgenauer auf die wirklich Bedürftigen konzentriert werden. Statt neue Leistungen oder weitere Rechtsansprüche zu versprechen, sollte es einen klaren Vorrang für Investitionen in familiengerechte Ausstattungen (flächendeckende Ganztagsschulen, Kitaplätze, und Digitalisierung der Bildungseinrichtungen) geben, anstatt immer über weitere Transferleistungen zu diskutieren.
Ein wichtiges Instrument zum Bürokratieabbau könnte eine generelle Grundsicherung für alle Kinder inklusive des Kindergeldes sein. Gleichzeitig müssten gewisse Steuervorteile dann natürlich gestrichen werden. Das wäre ein wichtiges Signal gegen die Kinderarmut und würde gleichzeitig den Grundsatz beachten, dass dem Staat alle Kinder gleich viel wert sein müssen.
Komplizierte Antragsverfahren zum Beispiel für das Bildungs- und Teilhabepaket würden dann entfallen können. Die damit eingesparten Bürokratiekosten könnten zusätzlich in die Bildung der Kinder investiert werden. Auch in der Sozialpolitik gilt der Grundsatz: Die Reformen von heute sind der Erfolg von morgen.
Statement von DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg vom 25.12.2018 gegenüber der Funke-Mediengruppe