Beim „Tag der Kommunen“ im Rahmen der Weltmesse für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft (IFAT) in München mahnte der Vorsitzende des DStGB-Ausschusses für Städtebau und Umwelt, Bürgermeister Arpad Bogya, Isernhagen, aufgrund der stark gestiegenen Gefahren durch Hochwasser und Starkregen konkrete Maßnahmen an. „Nach einer Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung aus dem Jahre 2018 droht sich die Zahl der von Hochwasser und Überschwemmungen betroffenen Menschen in Deutschland bis in die 2040er Jahre zu versiebenfachen. Daher gilt: Wasser braucht bei allen Planungen und Maßnahmen mehr Raum. Auch muss die Hochwassersensibilität der Bevölkerung verstärkt werden“, so Bogya.
Schon lange gilt: Nach dem Hochwasser ist vor dem Hochwasser! Nur durch konkrete Maßnahmen, wie steuerbare Flutpolder, Deichrückverlegungen sowie mobile Hochwasserschutzmaßnahmen, können künftig der Schutz von Menschen und Sachwerten verbessert und Schäden vermindert werden.
Zu berücksichtigen ist zudem, dass immer mehr Schäden durch Starkregenüberflutungen auch in Städten und Gemeinden ohne Fließgewässer auftreten. Neben der Vorsorge gegen Überschwemmungen durch Flüsse bedarf es daher einer besseren Starkregenvorsorge in unseren Kommunen. „Bund und Länder müssen die Kommunen beim Aufbau einer Starkregenvorsorge unterstützen. Dies erfordert die Bereitstellung von Fördermitteln - wie schon bei vielen Klimaschutzmaßnahmen – auch für Maßnahmen der Starkregenvorsorge“, erklärte DStGB-Umweltexperte Norbert Portz. Ein Beispiel sind der Bau von Regenrückhaltebecken und eine verstärkte Schaffung kommunaler und privater Freiflächen zur Versickerung von Starkregen und Hochwässern.
Angesichts der nach wie vor notwendigen Maßnahmen zum Wasserrückhalt in hochwassergefährdeten Bereichen sowie dem Ausbau von technischen Schutzmaßnahmen muss das im Oktober 2014 von Bund und Ländern verabschiedete Nationale Hochwasserschutzprogramm zudem nicht nur finanziert, sondern auch zügig umgesetzt werden. Dazu ist die Finanzausstattung des Bundes-Sonderrahmenplans „Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes“ auch über das Jahr 2018 hinaus langfristig sowie am tatsächlichen Bedarf orientiert zu sichern. „Denn das nächste Hochwasser kommt bestimmt“, so Portz.
(DStGB-Pressemitteilung Nr. 16-2018)
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