Sport u. Kommunen

Starker Sport – Starke Kommunen

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) fordern Bund und Länder auf, die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Sport zu stärken. Dazu gehören mehr Bundes- und Landesmittel zur Sportstättensanierung, Stärkung des Ehrenamtes und Befreiung von bürokratischen Hürden sowie eine Gleichstellung von Sportanlagen bei der Kinderlärmprivilegierung im Bundesimmissionsschutzgesetz. Die Vorstandsvorsitzende des DOSB, Veronika Rücker, und der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport des DStGB, Bürgermeister Dr. Arthur Christiansen, Schleswig, haben heute anlässlich der Ausschusssitzung in Ingelheim die besondere Bedeutung des organisierten Sports für die Stadtgesellschaft hervorgehoben. „Der Sport ist unverzichtbarere Bestandteil unsres kulturellen sozialen Lebens“, betonten Rücker und Dr. Christiansen.

Dr. Christiansen stellte die besondere gesellschaftliche Bedeutung des Sports heraus: „Sportvereine verfügen über eine Vielzahl zielgruppenorientierter Programme und Angebote für Kinder und Jugendliche, Frauen und Mädchen, Familien, Senioren, Migranten, Menschen mit Behinderungen und sind so ein unverzichtbarer Teil der kommunalen Daseinsvorsorge und wichtiger Standortfaktor. Sportvereine sind wichtige soziale Begegnungsstätten, die für alle gesellschaftlichen Gruppen offen sind und vielfältige nachhaltige Potentiale der sozialen, kulturellen und alltagspolitischen Integration bieten.“ In ländlichen Regionen sind die Sportvereine oft die letzten Freizeitanbieter.

Rücker rief die Kommunen auf, Sport und Bewegung einschließlich der Sportvereine zu fördern und zu unterstützen. Die kommunale Sportpolitik muss die Potentiale erkennen und konsequent unterstützen. Aktive kommunale Sportentwicklung steht für eine zukunftsorientierte und moderne Kommunalentwicklung. Die Städte und Gemeinden sollten den Sport auf der Basis einer umfassenden Sportentwicklungsplanung angemessen finanziell ausstatten.

DStGB und DOSB beobachten mit Sorge, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für Sportvereine immer komplexer werden, z. B. durch das Haftungs- und Steuerrecht oder den Lärmschutz. Fundament des gemeinnützigen Sports ist das ehrenamtliche und freiwillige Engagement der in den Vereinen engagierten Menschen. Der Sport ist auf das Ehrenamt angewiesen. Rücker und Dr. Christiansen fordern die Bundesregierung auf, das Ehrenamt weiter zu stärken und von bürokratischen Hürden zu befreien. Die ab Ende Mai verschärften Datenschutzregeln sind ein Beispiel. Auf der Ebene der EU sollte sich der Bund für die Besonderheiten des gemeinnützigen Vereinssports z. B. im Beihilfe- oder Steuerrecht in Deutschland einsetzen.

Neben dem ehrenamtlichen Engagement sind die Sportstätten die zentrale Ressource des organisierten Sports und zentrale Voraussetzung für Bewegung. Bei der kommunalen Sportstätteninfrastruktur, die zu einem großen Teil vor mehr als 40 Jahren gebaut wurden, besteht ein milliardenschwerer Sanierungsstau. Die Öffnung der Städtebauförderung für Sportstätten und die Klimaschutzförderung auch für Sportanlagen sind positive Ansätze, die ausgebaut und verstetigt werden müssen.

Die 2017 novellierte Sportanlagenlärmschutzverordnung ist sportfreundlicher gestaltet worden. Handlungsbedarf besteht weiterhin im Hinblick auf eine Gleichstellung von Sportanlagen bei der Kinderlärmprivilegierung im Bundesimmissionsschutzgesetz. Geräuscheinwirkungen von Kindern auf Sportanlagen müssen immissionsschutzrechtlich genauso behandelt werden, wie beispielsweise Geräuscheinwirkungen von Kindern auf Kinderspielplätzen oder Kindertageseinrichtungen.

Abschließend betonten Rücker und Dr. Christiansen, dass der der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Olympische Sportbund ihre gute und enge Kooperation fortsetzen und weiter intensivieren werden.

Gemeinsame Position von DStGB und DOSB

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