Gegenüber dem Korrespondentenbüro Herzholz äußerte Dr. Gerd Landsberg: „Die Erwerbstätigkeit hat im vergangenen Jahr einen ein Höchstwert erreicht, die Arbeitslosenquote ist auf dem niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung gesunken. Dennoch besteht nach wie vor aufgrund der hohen Zahl an Langzeitarbeitslosen akuter Handlungsbedarf. Eine Antwort kann aber weder die Abschaffung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) durch ein bedingungsloses Grundeinkommen oder ein solidarisches Grundeinkommen, noch eine pauschale Erhöhung der Regelsätze sein. Dies wäre weder finanzierbar, noch würde es Arbeitsanreize setzen. Der politische Leitgedanke beim Thema Arbeitslosigkeit ist immer, Arbeitslose zurück in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Ein Hartz-IV-Empfänger, der für eine gesellschaftliche Tätigkeit in Vollzeit ein solidarisches Grundeinkommen erhalten würde, ist auch in der Lage, einer geregelten Tätigkeit nachzugehen. Hier ist es Aufgabe der Jobcenter, ein passendes Arbeitsverhältnis ausfindig zu machen oder durch Nachqualifikationen die Chance auf einen neuen Job zu erhöhen. Wer wiederum aufgrund von Alter oder Gesundheitsproblemen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, kann auch keiner gesellschaftlichen Tätigkeit in Vollzeit nachgehen. Der Vorschlag eines solidarischen Grundeinkommens für erwerbslose Hartz-IV-Empfänger kann demnach kaum zu einer Lösung des Problems beitragen, sondern würde reguläre Arbeitsplätze gefährden. Nur für Personen, die aufgrund mehrerer Vermittlungshemmnisse zunächst keine realistische Perspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt haben, sollte eine Arbeitsgelegenheit angeboten werden. Insofern ist der Ansatz im Koalitionsvertrag zu begrüßen, z. B. durch Lohnkostenzuschüsse für diesen Personenkreis einen „sozialen Arbeitsmarkt“ bei Arbeitgebern der freien Wirtschaft, gemeinnützigen Einrichtungen oder Kommunen anzubieten.“
Im Gespräch mit der Rheinische Post ergänzte Dr. Gerd Landsberg: „Es gibt in Deutschland 20 Millionen Ehrenamtler. Was sagen die, wenn Langzeitarbeitslose für eine gemeinnützige Tätigkeit 1500 Euro im Monat bekommen sollen? Es ist ungerecht, wenn Ehrenamtler für ihre Tätigkeit dann nicht das Gleiche bekommen. Das Konzept von Michael Müller ist nicht zu Ende gedacht. Ich habe ein Problem mit dem Begriff solidarisches Grundeinkommen. Hier geht es ja um nichts anderes als um die Wiederbelebung eines staatlich finanzierten dritten Arbeitsmarkts. Früher nannte man das ABM. Hartz IV ist im Übrigen auch ein solidarisches System. Und 1500 Euro Lohn sind natürlich eine stolze, viel zu hohe Summe. Das Ziel muss bleiben, auch Langzeitarbeitslose fit für den ersten Arbeitsmarkt zu machen. Ein dritter öffentlich geförderter Arbeitsmarkt zur Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen kann Sinn machen. Notwendig ist aber auch eine klare Abgrenzung von bisher vorhandenen regulären Jobs sowie zur Privatwirtschaft. Das jetzt vorgelegte Konzept ist weder durchdacht, noch durchgerechnet und deshalb abzulehnen.“
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