Deutschland ist eines der sichersten Länder der Welt. Die Zahl der Wohnungs- und Geschäftseinbrüche ist, wie die letzte Kriminalstatistik zeigt, deutlich zurückgegangen. Das ist zu begrüßen und zeigt, dass Maßnahmen von Bund und Ländern sowie eigene Schutzvorkehrungen der Bürger greifen. Grund zur Entwarnung gibt es jedoch nicht. Das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung weicht deutlich von der objektiven Kriminalitätslage ab. In Teilen der Bevölkerung gibt es ein tiefes Gefühl der Verunsicherung und Sorge, etwa davor, an bestimmten Orten Opfer einer Straftat zu werden. Diese Entwicklung muss ernst genommen und dafür Sorge getragen, dass das Vertrauen in den Rechtsstaat keinen Schaden nimmt.
Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist heute je nach Bundesland und Kommune zudem immer noch hoch. Die Aufklärungsquote dagegen in den letzten zehn Jahren von 19,6 auf 17,8 Prozent gesunken und damit weiterhin gering. Zudem ist auch die organisierte Einbruchs- und Bandenkriminalität weiterhin auf einem hohen Niveau. Hierauf müssen Bund und Länder reagieren und Hand in Hand mit den Kommunen zusammenarbeiten. Neben mehr Polizeipräsenz und moderner Videotechnik müssen Sicherheitspartnerschaften in den Kommunen und die Aufklärung der Bürger vorangetrieben werden. Zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität müssen die Sicherheitsbehörden der Länder weiter eng kooperieren und die Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung sowie der Verkehrsdatenüberwachung vollumfänglich ausgeschöpft werden. Der Informationsaustausch muss grenzüberschreitend zwischen den Behörden aller Ebenen – EU, Bund, Länder, Kommunen – verbessert werden.
Dabei wurden bundesweit gute Erfahrungen damit gemacht, mit Prognosen zu arbeiten, um zu ermitteln, wann und in welchem Gebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Einbruch zu rechnen ist. An die Erfahrungen mit der Prognosesoftware „Precops“ in einigen Regionen Bayerns, welche aus den anonymisierten Falldaten der Vergangenheit errechnet, wo die Wahrscheinlichkeit für Folgetaten am größten ist, sollte angeknüpft und die Methode weiterentwickelt und breiter eingesetzt werden. Auch Wohnungseinbruchsradare, auf dem Wohnungseinbrüche einschließlich der versuchten Wohnungseinbrüche in Kommunen veröffentlicht werden, können wirksame Methoden sein, um Täter abzuschrecken. Parallel hierzu müssen die Bürger von der Polizei unterstützt und beraten.
Sofern die Täter ermittelt werden konnten, ist die Justiz, d.h. die Staatsanwaltschaft und die Gerichte, gefordert, die Taten mit der notwendigen Konsequenz zu verfolgen und entsprechend abzuurteilen. Die Justiz muss den zwischenzeitlich verschärften Strafrahmen für Wohnungseinbrüche ausschöpfen.
Wohnungseigentümer und Mieter sollten insgesamt wachsamer werden und Vorkehrungen treffen, um sich vor Einbrüchen wirksamer zu schützen. Dabei sollten die erst kürzlich vom Bund aufgestockten finanzielle Förderprogramme, wie das der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW), stärker in Anspruch genommen werden.
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