Das Unsicherheitsgefühl der Bürger/innen ist weiterhin auf einem hohen Niveau und weicht damit von der objektiven Sicherheitslage erheblich ab. Mit Sorge sind zudem die Zunahme antisemitistischer Straftaten und die weiterhin hohen Zahlen im Bereich der Hasskriminalität gegenüber Polizei und Rettungskräften zu betrachten, von der auch (ehrenamtliche) Kommunalpolitiker und Verwaltungsmitarbeiter/innen betroffen sind. Ein wehrhafter Rechtsstaat muss diesen Entwicklungen deutlich entgegentreten und ein wirksameres rechtliches Instrumentarium schaffen.
Die Ergebnisse der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sowie die Fallzahlen für die Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) für das Jahr 2017 lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Allgemeine Kriminalitätsentwicklung
Die Kriminalität ist 2017 deutlich gesunken. Es wurden 5.761.984 Straftaten festgestellt und damit 9,6 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Häufigkeit von unter 7.000 Fällen pro 100.000 Einwohner wurde sogar im 30-jährigen Vergleich nie erreicht. Ohne Berücksichtigung der rein ausländerrechtlichen Verstöße ist ein Rückgang um 5,1 Prozent im Vergleich zu 2016 zu verzeichnen. Der Anteil ausländerrechtlicher Verstöße an der Gesamtkriminalität ist ebenfalls zurückgegangen und beträgt 3,1 Prozent (2016: 7,7 Prozent).
Die Aufklärungsquote lag - ohne ausländerrechtliche Verstöße - insgesamt bei 55,7 Prozent und damit auf dem höchsten Stand seit Einführung dieser Angaben im Berichtsjahr 2005 (2016: 54 Prozent). Je nach Kriminalitätsbereich gibt es aber große Unterschiede. Beim Wohnungseinbruchdiebstahl ist sie trotz einer weiteren Steigerung von 16,9 Prozent auf 17,8 Prozent weiterhin gering, bei Tötungsdelikten liegt sie hingegen bei 95,6 Prozent. Im Bereich der ausländerrechtlichen Verstöße wurden insgesamt 178.974 Fälle (2016: 408.843 Fälle) aufgeklärt, was einer Aufklärungsquote von 99,5 Prozent (2016: 83,8 Prozent) entspricht.
Die Mehrheit der Tatverdächtigen ist männlich (2017: 75,6 Prozent), und die Mehrheit wird nur mit einer Straftat im Jahr polizeilich erfasst (2017: 73 Prozent). Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen beträgt - wie im Vorjahr - etwa 30 Prozent; die Zahl ist 2017auf 599.357 gesunken (2016: 616.230). Davon sind 27,9 Prozent Zuwanderer, dies entspricht einem Gesamtanteil von 8,5 Prozent (2016: 8,6 Prozent) an allen Tatverdächtigen.
Einbruchs- und Diebstahlkriminalität
Bei der Diebstahlkriminalität ist ein Rückgang von 11,8 Prozent auf 2.092.994 Fälle zu verzeichnen. Dies liegt insbesondere am erheblichen Rückgang um 23,0 % (2017: 116.450 Fälle) beim Wohnungseinbruchdiebstahl sowie um 22,7 Prozent (2017: 127.376) beim Taschendiebstahl. In 52.495 Fällen (45,0 Prozent) beim Wohnungseinbruchdiebstahl handelte es sich um Versuche (2016: 66.960 Fälle, 44,3 Prozent), davon entfielen auf Tageswohnungseinbrüche 18.918 Fälle (2016: 24.164 Fälle). Die Aufklärungsquote im Bereich der Wohnungseinbrüche ist auf 17,8 Prozent (2016: 16,9) gestiegen
Gewaltkriminalität
Im Jahr 2017 wurden bundesweit 188.946 Fälle (2016: 193.542 Fälle), darunter 137.058 Fälle von „gefährliche und schwere Körperverletzung“ (2016: 140.033 Fälle) registriert. Die Zahl aller vollendeten Fälle von Gewaltkriminalität beträgt 157.242. Im Gegensatz zu 2016, in dem „Gewaltkriminalität“ gegenüber 2015 um 6,7 Prozent angestiegen war, zeigt sich im Jahr 2017 eine Abnahme der registrierten Fallzahl um 2,4 Prozent, die darin enthaltene „gefährliche und schwere Körperverletzung“ sank um 2,1 Prozent.
Politisch motivierte Straftaten und Hasskriminalität
Die Zahl der politisch motivierten Straftaten (PMK) ist 2017 nach Anstiegen in den letzten vier Jahren erstmals wieder um 4,9 Prozent auf 39.505 Straftaten darunter 3.754 Gewalttaten (- 12,9 Prozent) zurückgegangen. Während die Zahl der Straftaten im Phänomenbereich PMK -rechts- deutlich um 12,9 Prozent zurückgegangen ist, stieg die Zahl der Straftaten im Phänomenbereich PMK -links- um 3,9 Prozent (PMK -rechts-: 20.520; PMK -links-: 9.752). Die am häufigsten verwirklichten Straftaten (mit 33,9 Prozent) sind Propagandadelikte (z. B. Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, §§ 86, 86a StGB). Im Bereich PMK -rechts- machen sie sogar mehr als die Hälfte aller Straftaten aus (58,6 %).
Die mit Abstand meisten Gewaltdelikte wurden im Bereich der PMK -links- registriert: Insgesamt 1.967, eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 15,6 Prozent. Rechtsmotivierte Gewalttaten sind hingegen um 33,5 Prozent (auf 1.130) zurückgegangen.
Im Jahr 2017 haben die Straftaten im Bereich der sog. „Hasskriminalität“ mit 7.913 Fällen gegenüber dem Vorjahr (2016: 10.751) abgenommen. Unter den 7.913 Fällen befinden sich 985 Gewaltdelikte. Hiervon sind neben der Polizei, Rettungskräften und Sanitätern auch Ehrenamtliche und kommunale Amts- und Mandatsträger betroffen. Straftaten in allen Deliktsbereichen gegenüber Vollstreckungsbeamten, Rettungsdienst und der Feuerwehr haben um 3,6 Prozent zugenommen. Maßgebend für die Fallzahlen im Bereich der Hasskriminalität waren insbesondere fremdenfeindliche (6.434 Fälle), antisemitistische (1.504 Fälle) und rassistische Straftaten (1.300 Fälle). Antisemitische Straftaten sind um 2,5 Prozent gegenüber dem Jahr 2016 angestiegen (2017: 1.504; 2016: 1.468). Der weit überwiegende Teil dieser Straftaten ist nach wie vor dem rechten Spektrum zuzuordnen (94 Prozent). Neu erfasst werden auch christen- und islamfeindliche Straftaten (129 und 1075 Fälle).
Deutlich zurückgegangen sind erneut die Angriffe auf Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte. Gegenüber dem Vorjahr ist ein Rückgang um 68,6 Prozent auf 312 Straftaten zu verzeichnen (2016: 995). Damit hat sich der seit Februar 2016 rückläufige Trend weiter fortgesetzt. Die Zahlen liegen damit wieder auf einem ähnlichen Niveau wie vor der starken Zuwanderung in den Jahren 2015 und 2016.
Straftaten von "Reichsbürgern und Selbstverwaltern"
Erstmalig wurden im Jahr 2017 auch Straftaten von "Reichsbürgern und Selbstverwaltern" in der Statistik zur politisch motivierten Kriminalität erfasst. Angehörige dieses Spektrums haben im vergangenen Jahr insgesamt 911 Straftaten, darunter 144 Gewaltdelikte, begangen. Davon waren 380 Delikte politisch rechtsmotiviert; 531 Straftaten fielen in den Bereich "nicht zuzuordnen".
Das belegt die Ausgangsthese, dass "Reichsbürger und Selbstverwalter" ein ideologisch äußerst heterogenes Spektrum darstellen und nur ein Teil der Szene dem Rechtsextremismus zuzuordnen ist. Weil "Reichsbürger" den Staat und seine Rechtsordnung ablehnen, bildeten Widerstandsdelikte gegen Vollstreckungsbeamte einen Schwerpunkt der Delikte.
Kriminalitätsbelastung in den Bundesländern
Die Kriminalitätsbelastung fällt in den Bundesländern höchst unterschiedlich aus. Die polizeilich registrierte Kriminalität in den Ländern und Städten ab 200.000 Einwohner zeigt insgesamt ein Nord-Süd-Gefälle. Neben den drei Stadtstaaten weisen vor allem Sachsen-Anhalt, Sachsen und Nordrhein-Westfalen die häufigsten Straftaten je 100.000 Einwohnern auf. Die geringste Kriminalitätsbelastung hat laut der Statistik der Freistaat Bayern. In der Statistik wird allerdings darauf hingewiesen, dass der Vergleich der Kriminalitätsbelastung von Ländern und Städten aufgrund vielfältiger und unterschiedlicher Faktoren, wie etwa die Bevölkerungs- und Gelegenheitsstrukturen, Tätermobilität, Anzeigeverhalten und Deliktsstrukturen, nicht vollumfänglich dargestellt werden kann.
Die vollständigen Berichte, Grafiken sowie Kurzübersichten über bundesweite Fallzahlen und einzelne Deliktsbereiche der Polizeilichen Kriminalstatistik 2017 sowie der Politisch Motivierten Kriminalität 2017 sind auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unter www.bmi.bund.de und auf der Internetseite des BKA unter www.bka.de abrufbar.
Bewertung des DStGB
Die positive Entwicklung der objektiven Sicherheitslage in Deutschland ist ausdrücklich zu begrüßen. Dies gilt insbesondere für den starken Rückgang der Einbruchskriminalität, aber auch der Rückgang im Bereich der Gewaltkriminalität sowie politisch motivierter Straftaten. Dies zeigt, dass Deutschland auch weiterhin ein sicheres Land ist und verstärkte Sicherheitsmaßnahmen von Bund und Ländern greifen. Dennoch besteht kein Grund zur Entwarnung. Die Kriminalitätsstatistik zeigt Licht und Schatten. So weicht das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürger/innen erheblich von dem objektiven Lagebild ab. Hierauf muss mit mehr Personal bei Polizei und Justiz, einer stärkeren Präsenz der Polizei sowie mehr Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen, Bahnhöfen und dem ÖPNV reagiert werden. Dies entspricht dem Wunsch einer Vielzahl von Bürgern.
Mit großer Sorge ist zudem die Zunahme antisemitistischer Straftaten und die weiterhin hohe Zahlen im Bereich der Hasskriminalität und Gewalt gegenüber Kommunalpolitikern, Polizei und Rettungskräften zu betrachten. Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Homophobie und Antisemitismus dürfen in Deutschland keinen Platz haben. Wer Ehrenamtliche und staatliche Bedienstete angreift, die sich tagtäglich für das Gemeinwohl einsetzen, gefährdet die lokale Demokratie und unser gesamtes demokratisches Staatswesen. Ein wehrhafter Rechtsstaat muss diesen Entwicklungen deutlich entgegentreten. Gewaltaufrufen, Beleidigungen und Drohungen gegenüber Polizisten, ehrenamtlichen Helfern und kommunalen Mandats- und Amtsträgern – insbesondere in sozialen Netzwerken im Internet – muss deutlicher und effektiver entgegengetreten, Strafbarkeitslücken geschlossen und die Betroffenen wirksamer geschützt werden. Erforderlich sind Strafschärfungen und eine konsequente Strafverfolgung und Ahndung durch Justiz und Gerichte. Hier ist die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern gefragt, um die angekündigten Maßnahmen im Koalitionsvertrag auch tatsächlich zügig umzusetzen
(Bewertung und Positionen des DStGB können Sie im Anhang abrufen oder HIER)