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Planungsbe­schleunigungsgesetz weist in die richtige Richtung

"Der nun vorliegende Entwurf eines Planungsbeschleunigungsgesetzes ist ein klarer Schritt in die richtige Richtung. Wir haben immer wieder gefordert, dass es Investitionsvorhaben von übergeordneten gesamtgesellschaftlichen Interesse geben muss. Vorhaben dieser Kategorie sollten dann gegenüber Anforderungen bei Bau, Planung, Ausschreibung oder Umwelt- und Naturschutzstandards vorrangig gewichtet werden. Das nun vorliegende Planungsbeschleunigungsgesetz greift dieses Vorhaben für Verkehrswege des Bundes auf, greift aber noch zu kurz.

Wir müssen auch die dringend notwendigen Investitionen für Städte und Gemeinden in den Blick nehmen und auch hier entsprechende Ausnahmetatbestände schaffen. Hier wäre dann auch der ÖPNV zu nennen. Der Investitionsrückstand in Kommunen beläuft sich nach den neuesten Zahlen des KfW Kommunalpanel auf annähernd 160 Milliarden Euro. Neben den fehlenden Finanzmitteln sind es auch auf kommunaler Ebene vielfach bürokratische und gesetzgeberische Vorgaben und aufwändige Beteiligungsverfahren, die dringend notwendige Projekte unnötig  verzögern oder gar verhindern. Der Bau von Schulen, Straßen oder anderen wichtigen Infrastrukturprojekten von übergeordnetem gesamtgesellschaftlichen Interesse, sollte ebenfalls beschleunigt werden.

Wenn wir die bürokratischen Hürden nicht abbauen, werden wir den Rückstand nur schwer aufholen können. Derzeit arbeiten wir an einem Masterplan Investitionen, der die möglichen Ansatzpunkte zur Beschleunigung von Investitionsvorhaben bündeln wird.“

(Ein Statement von DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg)

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(Foto:© JENS - Fotolia.com)

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