Theoretisch wäre damit zwar die Kontrolle erleichtert. Die Polizeigewerkschaften haben jedoch schon erklärt, dass für solche Kontrollen kein Personal vorhanden sei. Die Kommunen sind für den fließenden Verkehr nicht zuständig. Die Einführung einer blauen Plakette verhindert nicht den befürchteten Flickenteppich bei Fahrverbotsregelungen. Er ist durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorgegeben, welches unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit mit jeweils unterschiedlichen Situationen vor Ort in zeitlicher und örtlicher Hinsicht angepasste Maßnahmen gefordert hat.
Denkbar wäre allerdings, neue digitale Möglichkeiten zu nutzen. So könnten an den betroffenen Straßen über Kameras die Kennzeichen gescannt und mit den Zulassungsdaten abgeglichen werden. Fraglich ist allerdings, ob dies datenschutzrechtlich möglich wäre und angemessen ist.
In der ersten Phase sollte man besser auf Aufklärungskampagnen in den Städten setzen, um einen Umsteigen vom Pkw auf den öffentlichen Personennahverkehr zu fördern. Das setzt natürlich voraus, dass auch die Kapazitäten von Bussen und Bahnen deutlich gesteigert werden. Auch der Hinweis auf Umgehungswege außerhalb der Fahrverbotszone kann sehr hilfreich sein. Es ist immer besser, Bürgerinnen und Bürger zu überzeugen, statt ständig nach neuer Bürokratie und dem Ordnungsrecht zu rufen, dessen Umsetzung fraglich erscheint. Wir sollten alle unsere Kraft darauf konzentrieren, die Luftqualität in den Städten zu verbessern. Plakettenbürokratie leistet dazu keinen Beitrag.
(Statement von DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg für das Handelsblatt vom 01.03.2018)
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