Für die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland ist es von Bedeutung, dass ausreichend Fachkräfte vorhanden sind. In den letzten Jahren wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Arbeitsmigration bereits deutlich liberalisiert. Nach der OECD gehört Deutschland in Bezug auf die Arbeitsmigration schon zu den liberalsten Ländern im OECD-Raum, besonders vorbildlich seien die Reglungen für akademisch ausgebildete Fachkräfte.
Jedoch ist Deutschland bisher für ausländische Fachkräfte aufgrund komplexer und zum Teil langwieriger Verfahren nicht interessant genug. Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fallen von den 660.000 Neuankömmlingen nur 51.000 unter die Rubrik Arbeitsmigranten. Hier sieht es der DStGB als wichtig an, dass ein Einwanderungsgesetz die Zuwanderungsmöglichkeiten für qualifizierte Fachkräfte nach Deutschland strukturierter und transparenter gestaltet. Ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll an die bestehenden Strukturen anknüpfen und nicht ein gänzlich neues System entwerfen.
Darüber hinaus darf der Fachkräftemangel jedoch nicht nur über die Zuwanderung gelöst werden. Der DStGB plädiert für eine stärkere Ausschöpfung der vorhandenen Potenziale für die Personal- und Fachkräftegewinnung auf nationaler Ebene.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich im neuen DStGB-Positionspapier „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“.
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