Kooperationsverbot

Mehr Kooperation für mehr Chancengerechtigkeit!

Ein leistungsstarkes und chancengerechtes Bildungssystem setzt eine ausreichende Finanzausstattung voraus. Länder und Kommunen sind derzeit überfordert, einerseits den Sanierungsstau im Bildungsbereich in Höhe von fast 48 Mrd. Euro aufzulösen und anderseits die Investitionen in den Ganztagsbetrieb, die digitale Ausstattung sowie die Inklusion zu finanzieren. Der Föderalismus wird durch ein stärkeres Engagement des Bundes weder in Frage gestellt, noch werden die Länder und Kommunen zu Kostgängern des Bundes, wenn der Bund sich an dieser wichtigen gesamtgesellschaftlichen Herausforderung beteiligt. Das gilt auch für den sozialen Wohnungsbau. Die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum in Städten und Gemeinden ist eine zentrale gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Zu deren Bewältigung sind Bundesmittel unverzichtbar. Wichtig ist zudem, dass der Bund sich durch die Änderung im Bereich der Gemeindeverkehrsfinanzierung auch über das Jahr 2019 hinaus zu seiner finanziellen Verantwortung bei der Finanzierung der Mobilität in Kommunen bekennt.

Der DStGB unterstützt die Forderung des Bundesrates, die Kommunen weiter von Sozialausgaben zu entlasten. Diese steigen weiter rasant und lagen im vergangenen Jahr bei über 55 Milliarden Euro. Der Bund sollte deshalb einen höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger übernehmen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Anhebung der Grenze für eine Bundesauftragsverwaltung von 50 auf 75 Prozent ist daher richtig.

(Ein Statement von DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg)

Weitere Informationen:

(Foto: © alphaspirit - Fotolia.com)

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