Die Erfolgsquote der Integrationskurse nimmt aktuell allerdings ab. Es fehlt in vielen Fällen bereits an der Grundausbildung. Der Alphabetisierungsbedarf ist immens. Der Bedarf an Integrationskursen ist weiterhin groß. Wir brauchen eine klare, verbindliche Zuweisung zu den Kursen, um eine Teilnahme sicherzustellen. Die Zusteuerung und Zuweisung in die Integrationskurse muss in enger Abstimmung mit den Kommunen vor Ort zu erfolgen.
Die aktuelle einseitige Ausrichtung auf das Prinzip möglichst schneller Vermittlung ins Integrationskurssystem muss zugunsten von Kursqualität, Lernerfolgen und einer sinnvollen Abstimmung mit weiteren Integrationsangeboten neu justiert werden. Es macht keinen Sinn, einen akademisch vorgebildeten Flüchtling mit ggf. nicht alphabetisierten Flüchtlingen zu schulen. Dem individuellen Integrationsbedarf des einzelnen Zuwanderers muss ausreichend Rechnung getragen werden. Der Bund muss insbesondere Alphabetisierungskurse flächendeckend ausbauen, Frauen stärker in die Kurse integrieren und ausreichend qualifiziertes Lehr- und pädagogisches Personal zur Verfügung stellen bzw. finanzieren.
Die Verzahnung von Sprachkursen und anschließender Berufsorientierung muss verbessert werden. Geflüchtete müssen durch Sprach- und Integrationskurse die Möglichkeiten erhalten, einer Arbeit nachzugehen. So sollte es z. B. möglich sein, dass die Geflüchteten am Vormittag einen Sprachkurs besuchen und am Nachmittag mit einem Praktikum oder einer Ausbildung beginnen. Dass solche Ansätze funktionieren können, zeigen z.B. Schweden und Dänemark. Flüchtlinge werden dort mithilfe des sog. Branchenpaketes an den Arbeitsmarkt herangeführt. Hier werden Kompetenzfeststellungsverfahren mit Angeboten zum Spracherwerb und Berufspraktika kombiniert. Notwendig ist ein früher Kontakt zu den Unternehmen im Sinne des Prinzips von „work first“ mit einer beschäftigungsbegleitenden und berufsanschlussfähigen Qualifizierung.“
(Ein Statement von DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg)