Dieser Trend wird sich fortsetzen. Bis zum Jahr 2020 stehen weitere 50.000 Einzelhandelsgeschäfte, insbesondere in strukturschwachen Kommunen, zur Disposition. Für das Jahr 2018 ist erneut mit einer Erlössteigerung des Online-Handels um weitere 10 Prozent auf annähernd 54 Milliarden Euro zu rechnen. Dies macht über 10 Prozent aller Einkäufe in Deutschland aus.
Städte und Handel müssen daher gemeinsam diese „Abwärtsspirale“ stoppen. Ziel muss es sein, Innenstädte und Ortskerne auch in Zukunft attraktiv zu erhalten. Hierbei gilt: Der Handel funktioniert nur mit und nicht gegen das Internet!
Eine stärkere Verzahnung zwischen stationärem Geschäft und dem Online-Handel bleibt das Gebot der Stunde. Da die meisten Kunden heute sowohl lokal wie über das Internet einkaufen, muss der stationäre Händler die Vorteile und Strategien des Online-Handels aufgreifen und beide Vertriebswege sinnvoll miteinander kombinieren. Digitalisierung im Handel muss hierbei mehr bedeuten als die schlichte Öffnung von Online-Shops. Der stationäre Einzelhandel muss digitale Anwendungen wie Innennavigation, digitale Produktinformationen oder mobile Bezahlsysteme vorhalten. Derartige Ansätze müssen ausgebaut und im Kundeninteresse fortentwickelt werden. Hinzukommen muss eine aktive Kundenbetreuung in den Geschäften sowie die Schaffung einer „Wohlfühlatmosphäre“. Der Einkauf in der eigenen Stadt muss wieder zum echten Erlebnis werden!
Lokale Onlinemarktplätze sind zudem ein sinnvolles Instrument, damit der stationäre Einzelhandel Warensortimente im Internet präsentiert und – in der jeweiligen Region und darüber hinaus – auf sich aufmerksam macht. Die Erfahrungen zeigen, dass die Kunden solche Angebote annehmen und nicht selten nach einer Produktsuche auf einem Onlinemarktplatz Waren und Dienstleistungen beim Händler „vor Ort“ einkaufen. Digitale Innovationen benötigen die entsprechende technische Infrastruktur. Daher muss die flächendeckende Versorgung mit einer leistungsstarken Breitbandinfrastruktur in Deutschland weiterhin absolute Priorität besitzen. Nur wenn diese vorhanden ist, können Städte und Handel, auch in ländlichen Räumen, die Chancen der Digitalisierung auch tatsächlich nutzen.
Eine aktive Zusammenarbeit der Händler untereinander sowie eine enge Abstimmung aller Innenstadtakteure (Städte, Handel, Stadtmarketing und Immobilieneigentümer) ist weitere Voraussetzung für eine funktionierende Innenstadt. Insbesondere die Eigentümer von Handelsimmobilien sind aufgerufen, eine angemessene Mietpreispolitik zu betreiben und neue Formen, wie etwa frequenzabhängige Mietenstaffelungen, umzusetzen. Dies kann den inhabergeführten Einzelhandelt unterstützen und im Ergebnis zu einer Stabilisierung unserer Innenstädte beitragen.
Gestalterisch gelungene Einkaufsstraßen, Plätze mit hoher Aufenthaltsqualität, gute Wegebeziehungen zwischen den Einzelhandelslagen, ein gut ausgebauter ÖPNV, ein gutes Parkplatzangebot und nicht zuletzt die Gewährleistung von Sicherheit und Sauberkeit sind wichtige kommunale Ansätze, um den Einzelhandel und die Innenstädte zu stärken. Zur planerischen Absicherung sollten Einzelhandels- und Zentrenkonzepte erarbeitet und langfristig fortgeschrieben werden. Dies ermöglicht es, den innerstädtischen Einzelhandel rechtssicher, verlässlich und zielorientiert weiterzuentwickeln und als Kommune auf sich verändernde Rahmenbedingungen flexibel zu reagieren.
Um die Attraktivität unserer Innenstädte zu steigern, müssen schließlich auch die Ladenöffnungszeiten weiter flexibilisiert werden. Ziel muss es sein, dass Städte und Gemeinden im Einvernehmen mit dem örtlichen Handel die Freiheit erhalten, eigenständig die gesetzlich festgelegte Anzahl verkaufsoffener Sonntage terminlich festzulegen. Die Länder sind gefordert, hier praktikable und rechtssichere Regelungen zu schaffen.
(Statement von DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg)
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