"Wir stellen uns nicht darauf ein, dass in den betroffenen Städten kurzfristig Fahrverbote für Dieselfahrer eingeführt werden. Denn selbst wenn das Bundesverwaltungsgericht Fahrverbote grundsätzlich für zulässig erklären würde, sind sie kaum umsetzbar und kontrollierbar. Fahrverbote würden das Umweltproblem auch nicht lösen, weil Dieselfahrer dann mehr Umgehungen fahren würden. Die Blaue Plakette wäre auch ein Fahrverbot für Millionen Fahrzeuge, deshalb lehnen wir sie ab. Zweifelsfrei würde aber durch einen Sieg der Umwelthilfe vor dem Gericht der Druck deutlich größer, die Stickoxid-Problematik zu lösen. Nur die Hardware-Umrüstung der Dieselmotoren in Autos und Bussen würde wirklich Verbesserungen bringen. Meines Erachtens kann der Gesetzgeber die Autohersteller kaum dazu zu zwingen, dafür komplett die Kosten zu übernehmen, wenn sie Fahrzeuge entsprechend dem geltenden Recht produziert haben. Der Steuerzahler wird die Hardware-Umrüstung also mindestens teilweise bezahlen müssen."
(Ein Statement von DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg)
Foto: So könnte ein Straßenschild aussehen, wenn das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des VG Düsseldorf bestätigt. © DStGB.