Das Berliner Mobilitätsgesetz zeigt durchaus richtige Ansätze, z. B. mit mehr Radwegen und Busspuren. Auch für die notwendige Verkehrswende gilt der Grundsatz: Nicht das Erzählte reicht, sondern das Erreichte zählt. Konkrete Umsetzungen müssen schnell, unbürokratisch mit Finanzhilfen von Bund und Ländern erfolgen, dann werden die Belastungen weiter abnehmen und Prozesse und Fahrverbote hoffentlich der Vergangenheit angehören. Notwendig ist es, eine Strategie zur dauerhaften Verbesserung der Luftqualität in den Kommunen zu verfolgen, zu der auch die Automobilindustrie als Hauptverursacher entscheidend beitragen muss. Ziel muss es sein, saubere Mobilität zu sichern anstatt den Stillstand zu organisieren. Vor diesem Hintergrund ist die ausdrückliche Einbeziehung von LKW bis zur Schadstoffklasse Diesel 5 sehr kritisch zu sehen, da hiervon vor allem Handwerk, Lieferverkehre und städtische Fahrzeuge betroffen sein können. Wir müssen aufpassen, dass sich dies nicht auf die Lebensqualität auswirkt und wir unseren Städten mit Verboten nicht den Stecker ziehen. Ein wichtiges und richtiges Signal ist auch der Umstand, dass das Gericht Fahrverbote für Euro 6 Diesel gerade nicht vorgesehen hat. Gerade modernste Diesel (insbesondere 6 d) werden auch in Zukunft eine wichtige Rolle im Verkehr spielen. Die ursprüngliche Vorstellung der Deutschen Umwelthilfe im gesamten S-Bahnring in Berlin flächendeckende Fahrverbote zu verhängen, hat sich nicht durchgesetzt. In letzter Minute wurde diese Vorstellung selbst von der Umwelthilfe nicht weiter verfolgt, trotz der großen medialen Wahrnehmung. Einmal mehr zeigt sich, dass Klageaktionismus, wie er von der Deutschen Umwelthilfe betrieben wird, nur zu Scheinlösungen führt, ohne die Probleme ernsthaft anzugehen.
(Statement von DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg)
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