„Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erwartet bei der Aufstellung des neuen Bundeshaushalts, dass die Finanzkraft der Kommunen deutlich gestärkt wird. Die in der Koalitionsvereinbarung angekündigten Bundesleistungen für die Kommunen müssen konsequent umgesetzt werden. Denn auch insoweit gilt: „Nicht das Erzählte reicht, sondern das Erreichte zählt“.
Dazu gehören insbesondere die Fortschreibung der Bundesmittel für Integration in Höhe von mindestens 2 Mrd. Euro pro Jahr. Auch die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber muss der Bund tragen, denn das ist sicher keine kommunale Aufgabe. Allein für die Jahre 2016 bis 2018 waren insoweit 2,6 Mrd. Euro eingeplant, die fortgeschrieben werden müssen. Wir erwarten von Bund und Ländern im Übrigen, dass auch die Kosten der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen übernommen werden, die eigentlich ausreisepflichtig sind, deren Ausreise aber aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt wird und die teilweise deswegen auch geduldet sind. Eine zentrale Herausforderung ist nach wie vor der Investitionsrückstand der Kommunen, der sich Deutschlandweit auf 126 Mrd. Euro beläuft. Hier kündigt der Koalitionsvertrag gerade für den Bildungsbereich und den sozialen Wohnungsbau Investitionsmittel an, die dann auch im Haushalt eingeplant werden müssen.
Auch die dafür notwendige Grundgesetzänderung, weil das Grundgesetz bisher nur Investitionshilfen für finanzschwache Kommunen vorsieht, sollte auf den Weg gebracht werden. Eine zentrale finanzpolitische Herausforderung ist auch die im Koalitionsvertrag thematisierte Nachmittagsbetreuung von Kindern in der Grundschule. Dafür will der Bund über die ganze Legislaturperiode 2 Mrd. Euro für Investitionen in Ganztagsschul- und -betreuungsangebote zur Verfügung stellen. Das wird bei weitem nicht ausreichen. Notwendig ist vielmehr orientiert am Elternwillen insbesondere auch die Ganztagsschulangebote deutlich auszubauen. Wenn der Bund tatsächlich 2025 einen Rechtsanspruch etablieren will, bedarf es viel größerer Anstrengungen. Im Übrigen erwarten wir, wie ebenfalls im Koalitionsvertrag angekündigt, dass auch die Altschuldenproblematik der Kommunen gemeinsam mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden angegangen werden muss. Gerade weil die Bundespolitik immer neue Anforderungen an die Kommunen stellt – von der notwendigen Integration der Flüchtlinge, über die Bildungsangebote und die Versorgung der Menschen im Altern – muss der Grundsatz „wer bestellt, bezahlt“ nicht nur in der Koalitionsvereinbarung stehen, sondern sich auch im Bundeshaushalt wiederfinden.“
(Ein Statement von Dr. Gerd Landsberg, DStGB-Hauptgeschäftsführer)
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