Doch wie verhalten sich andere Staaten im europäischen und internationalen Vergleich zu der Frage des Familiennachzugs subsidiär Schutzberechtigter?
Die Rechtslage in ausgewählten Mitgliedsstaaten der EU sowie Drittstaaten weichen im deutlich voneinander ab. Während subsidiär Schutzberechtigte in Griechenland keinen Familiennachzug beantragen dürfen, lassen etwa Schweden, Dänemark oder Österreich dies nur unter einschränkenden Bedingungen zu. Etwas großzügiger sind dagegen etwa Belgien, Spanien oder Frankreich.
Ein aktuelles Faktenpapier des DStGB stellt die Rechtslage in ausgewählten Mitgliedsstaaten der EU sowie Drittstaaten dar. Das Papier ist unten abrufbar.
Faktenpapier
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