Der Legislativvorschlag zu Einwegprodukten der Europäischen Kommission ist Teil der EU-Kunststoffstrategie, die im Januar 2018 vorgestellt wurde. Ziel der Strategie ist es, Kunststoffrecycling zu stärken, Kunststoffeinträge in die Umwelt zu reduzieren, sowie Mikroplastik und biologisch abbaubare Kunststoffe klarer zu regulieren.
Es sollen auch die Produkthersteller stärker in die Pflicht genommen werden, indem sie an den Kosten zur Beseitigung der Vermüllung durch Einweg-Plastikprodukte und Verpackungen beteiligt werden. Darüber hinaus sollen die EU-Staaten bei Einweggetränkeflaschen bis 2025 eine Sammelquote von 90 Prozent erreichen.
Die Mitgliedsstaaten sollen darüber hinaus sicherstellen, dass Verbraucher über vorhandene Mehrwegsysteme, Abfallmanagementoptionen und best practice-Beispiele informiert sind. Weiterhin soll über die Umweltauswirkungen von wildem Müll (sog. Littering) sowie andere unsachgemäße Abfallentsorgungspraktiken, insbesondere auf die Meeresumwelt, informiert werden.
Zudem will die EU-Kommission von den Mitgliedstaaten einen Beitrag für nicht recycelte Verpackungsabfälle verlangen. Der Recyclingbeitrag soll 80 Cent pro Kilogramm betragen und national berechnet werden. Ziel dieses Beitrages ist, für die Mitgliedstaaten einen Anreiz zu schaffen, Verpackungsmüll zu reduzieren und durch die Umsetzung der EU-Kunststoffstrategie Europas Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft voranzubringen. Aus dem Recyclingbeitrag errechnet die EU-Kommission Einnahmen in Höhe von ca. 6,6 Milliarden Euro im Jahr. Es soll den Mitgliedstaaten überlassen werden, ob sie nicht recycelbares Plastik und nicht exportierbarem Plastik durch Gebote, Verbote oder Besteuerung reduzieren. Hierzu muss die EU-Kommission allerdings einen offiziellen Vorschlag vorlegen, der anschließend von den Mitgliedstaaten und dem Europaparlament angenommen werden muss.
Anmerkung des DStGB
Aus Sicht des DStGB ist der Legislativvorschlag der EU-Kommission, der auch die Vorgaben in den Mitgliedstaaten vereinheitlichen soll, zu begrüßen. Die Städte und Gemeinden in Deutschland und ihre Entsorgungsunternehmen haben verstärkt mit wildem Müll zu kämpfen. Sei es durch die Nutzung von Coffee to go Becher oder durch Nutzung von Einweg-Geschirr in den Sommermonaten, wenn in städtischen Grünanlagen gegrillt wird. Gleichzeitig tragen die Kommunen zur Abfallvermeidung und damit zur Reduzierung von Plastikmüll bei, indem sie ihre Bürgerschaft sensibilisieren und zahlreiche Kampagnen vor Ort organisieren.
Das ab dem 01.01.2019 in Kraft tretende Verpackungsgesetz strebt eine erhöhte Recyclingfähigkeit von Verpackungen an und schreibt eine Steigerung der Recycling-Quote für Kunststoffverpackungen von heute 36 Prozent auf 63 Prozent bis zum Jahr 2022 vor. Dennoch bedarf es auch hier ein umfassendes Umdenken und der Zusammenarbeit sowohl auf EU als auch auf Bundesebene. Die Kommunen leisten bereits jetzt einen wesentlichen Beitrag zur Änderung der Wegwerfmentalität bei der Bürgerschaft.
Weitere Informationen:
- DStGB-Schwerpunkt "Abfallwirtschaft"
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