Der DStGB fordert deshalb seit langem europäische Strategien zur Begrenzung des Flüchtlingszustroms. Die Verständigung der EU-Staaten in der letzten Nacht sind Schritte in die richtige Richtung, denen aber noch weitere Folgen müssen. Die Staatschefs haben sich darauf geeinigt, in der EU geschlossene Aufnahmelager für gerettete Bootsflüchtlinge einzurichten. Aus den Lagern heraus sollen die Menschen auf die EU-Staaten verteilt werden, allerdings auf freiwilliger Basis. Zugleich sollen auch Sammellager in nordafrikanischen Staaten entstehen, damit sich weniger Migranten illegal auf den Weg übers Mittelmeer machen. Durch das UN-Flüchtlingswerk UNHCR und die Internationale Organisation für Migration soll eine menschenwürdige Unterbringung sichergestellt werden. Zudem sollen die EU-Außengrenzen stärker abgeriegelt werden. Die EU-Staaten einigten sich im Zuge der Migrationsdebatte auch auf die Finanzierung weiterer drei Milliarden Euro, die der Türkei für syrische Flüchtlinge zugesagt sind. Das Papier zu den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates am 28. Juni 2018 steht am Ende der Seite zum Download zur Verfügung.
Nach Auffassung des DStGB müssen weitere Schritte folgen. Dazu gehören einheitliche europäische Asylstandards sowie eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge in Europa. Der DStGB hat einen Aktionsplan zur Flüchtlingspolitik mit nationalen, europäischen und internationalen Maßnahmen zur Begrenzung des Zustroms von Flüchtlingen, zur Beschleunigung von Asylverfahren, zur Rückführung abgelehnter Asylbewerber sowie zur Stärkung des internationalen Engagements erstellt (siehe Download).
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(Foto: © oneinchpunch - Fotolia.com und DStGB)