Gleichwertige Lebensverhältnisse müssen auch mit Blick auf die Chancengerechtigkeit im Bildungswesen gelten. Entgegen der geäußerten Befürchtungen wird der Föderalismus nicht in Frage gestellt, wenn sich der Bund an der Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlich wichtigen Aufgabe beteiligt. Es geht nicht um die befürchtete „Einheitsschulpolitik“ sondern um die Schaffung von Voraussetzungen, um zeitgemäße Schulpolitik im digitalen Zeitalter überhaupt noch umsetzen zu können.
Die Anbindung der Schulen ans schnelle Netz, eine zeitgemäße technische Ausstattung, WLAN für die Schulgebäude und die Beschaffung neuer, an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters angepasste Lehr- und Lernmedien sind mit immensen Kosten verbunden. Bereits jetzt schieben die Kommunen allein im Bildungsbereich einen Investitionsrückstand von knapp 50 Milliarden Euro vor sich her. Mit dem vom Bundestag nun auf den Weg gebrachten Digitalpakt kann ein wichtiger Beitrag dafür geleistet werden, die Schulen fit für das digitale Zeitalter zu machen. Nachdem der Bundestag mit einer Dreiviertel-Mehrheit in einem breiten politischen Konsens diese Grundgesetzänderung beschlossen hat dürfen die Länder nicht blockieren.
Sollte dieses Vorhaben nun an den Ländern scheitern haben dafür weder die Kommunen noch die Eltern, Schülerinnen und Schüler Verständnis. Die schafft nur Politikverdrossenheit nach dem Motto: „Die da oben reden nur und unsere Herausforderungen vor Ort werden nicht beachtet“. Auch im Bildungsbereich gilt: Die Herausforderungen des digitalen Zeitalters können nur miteinander gelöst werden, ein Verharren in alten Mustern wird Deutschland nicht weiterhelfen. Die Länder dürfen sich diesem neuen Weg nicht verweigern.
(Statement von Dr. Gerd Landsberg, DStGB-Hauptgeschäftsführer)
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