Es ist zwar anzuerkennen, dass die Bundesregierung die 2016 vereinbarten Bundes-Hilfen für die Unterbringung und Integration der Geflüchteten fortsetzen will und sogar ankündigt, weitere Milliarden auf die Jahre 2019 bis 2022 vorzusehen. Verbindlich geregelt wird jedoch mit dem aktuellen Gesetzesentwurf lediglich die Finanzierung der Integrationskosten in Ländern und Kommunen bis Ende 2019. Wir brauchen hier jedoch eine dauerhaft gesicherte Finanzierung. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Integrationskostenpauschale und die Unterkunftskosten. Das Geld wird dringend für die Unterbringung und das Einsetzen von Personal in Kitas und Schulen benötigt. Zudem muss der Bund zwingend auch die Kosten für geduldete Geflüchtete berücksichtigen, die nicht zurückgeführt werden können. Kommunen brauchen an der Stelle Planungssicherheit und eine auskömmliche Finanzierung, auf die sie sich verlassen können. Das setzt zwingend voraus, dass das Geld auch bei den Kommunen ankommt. In vielen Bereichen machen wir seit Jahren die schlechte Erfahrung, dass der Bund sich für kommunale Aufgaben engagiert, aber die Länder die Mittel jedenfalls nicht vollständig weiterleiten. Das ist umso bedauerlicher, als die Hauptlast der Flüchtlingsunterbringung, -versorgung und -integration eben nicht bei den Ländern, sondern bei den Städten und Gemeinden vor Ort liegt. Die Unterbringung, Versorgung und Integration ist eine kommunale Aufgabe; die Finanzierung muss zugunsten der Kommunen gesamtstaatlich durch Bund und Länder organisiert werden. Wir müssen ausschließen, dass die langsamen Fortschritte der Integration vor Ort durch Unsicherheiten in der Finanzierung gefährdet werden.
(Statement von DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg)
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