Kommunalrichtlinie

BMU baut die Klimaschutzförderung für Kommunen aus

Am 1. Januar 2019 tritt die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ des BMU in Kraft. Maßnahmen, die sich bewährt haben, bleiben in der neuen Richtlinie erhalten und werden durch neue spannende Förderschwerpunkte ergänzt.

Neu ist etwa, dass Betriebe ab 25 Prozent kommunaler Beteiligung jetzt antragsberechtigt sind, Klimaschutzkonzept und Personalstelle zusammen beantragt werden können und investive Klimaschutzmaßnahmen in vielen weiteren kommunalen Aufgabenfeldern gefördert werden. Dazu gehören neue Fahrradwege, eine intelligente Verkehrssteuerung, emissionsarme Vergärungsanlagen, Sammelplätze für Grünabfälle sowie Energieeffizienzmaßnahmen in Klär- und Trinkwasserversorgungsanlagen.

Finanzschwache Kommunen, Bildungsträger und Sportvereine werden in ihrem Engagement für den Klimaschutz nach wie vor besonders unterstützt. Sie können für alle Förderschwerpunkte erhöhte Förderquoten beantragen: von der Einführung von Energiemanagementsystemen bis hin zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur.

Anträge im Rahmen der neuen Kommunalrichtlinie können ab dem 1. Januar bis zum 31. März und vom 1. Juli bis zum 30. September 2019 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Die Richtlinie ist bis zum Ende des Jahres 2022 gültig.

Fragen zur Kommunalrichtlinie und anderen Fördermöglichkeiten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) beantwortet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) telefonisch unter 030 39001-170 und unter skkk@klimaschutz.de. Das SK:KK ist im Auftrag des BMU tätig.

Mit der Kommunalrichtlinie im Rahmen der NKI fördert das BMU seit 2008 Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen – und das sehr erfolgreich. Rund 12.500 Projekte in mehr als 3.000 Städten, Gemeinden und Landkreisen haben bis Ende 2017 von der Förderung profitiert. Ziel der Richtlinie ist es, Akteurinnen und Akteure des kommunalen Umfelds dabei zu unterstützen, mithilfe von Klimaschutzmaßnahmen ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Fördergelder in Höhe von rund 560 Millionen Euro haben bundesweit zusätzliche Investitionen in den Klimaschutz in Höhe von 908 Millionen Euro ausgelöst.

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