In einem gemeinsamen Positionspapier, das spectrumK und der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) auf der 4. Berliner Pflegekonferenz am 09. und 10. November 2017 vorstellen, skizzieren sie Vorschläge, wie eine zukunftsfähige Pflege gelingen kann.
„Der Gesetzgeber hat mit den Pflegestärkungsgesetzen I bis III den richtigen Weg eingeschlagen, um die Pflege mit Blick auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen sturmfest zu machen. Doch die Liste der Aufgaben ist noch lang. Ein Ausruhen auf dem Status quo darf es jetzt nicht geben“, kommentiert Yves Rawiel, Geschäftsführer von spectrumK und Initiator der Berliner Pflegekonferenz, die Reformbemühungen der Politik. Denn eine älter werdende Gesellschaft erfordere Initiativen im Bereich Pflege, so Rawiel.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Angebote, die sich an Pflegebedürftige und Pflegepersonen richten, sind immer noch sehr komplex und schwer nachvollziehbar. Ein einfacherer Zugang zu Angeboten und Informationen muss gewährleistet werden. Gut informierte Hilfesuchende können zielgerichtet Leistungen beantragen und Angebote abfragen. Gute Beratungsangebote führen daher zu einer besseren Versorgung von Pflegebedürftigen und stützen den Grundsatz „ambulant vor stationär“. Das Ziel ist, das Leben der Betroffenen in den eigenen vier Wänden für einen langen Zeitraum zu ermöglichen und zu erleichtern.
Handlungsbedarf besteht auch bei der Einrichtung von Versorgungsangeboten für Betroffene, vor allem in strukturschwachen und ländlichen Gebieten. „So wie wir in Deutschland mit einem Kraftakt auf dem Weg sind, ein kinderfreundliches Land zu werden, müssen wir uns gleichzeitig viel ambitionierter auf den Weg machen, auch ein altersgerechtes Land zu werden. Das wird nicht ohne eine entsprechende Prioritätensetzung in der Bundespolitik funktionieren. Wir brauchen neben einer adäquaten Finanzausstattung auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen, um die Chancen der Digitalisierung in Pflege und Medizin nutzen zu können“, fordert Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) und Kooperationspartner der Berliner Pflegekonferenz. Mit den Pflegestärkungsgesetzen ging zwar auch eine Stärkung der Kommunen einher. Da die Pflege hauptsächlich vor Ort in den Städten und Gemeinden stattfindet, sind jedoch weitere Anstrengungen nötig. „Den Kommunen muss dringend mehr Planungsspielraum und Finanzkraft eingeräumt werden. Nur so können sie die zukünftigen Aufgaben der sozialen Daseinsvorsorge erfüllen“, so Landsberg.
Weitere Problemfelder sind der personelle Notstand in der Pflege, für den kurzfristig keine Lösung in Sicht ist, und die schlechte finanzielle Ausstattung der Pflege und Altenhilfe. Neuerungen wie das Pflegeberufegesetz, mit dem die Attraktivität des Pflegeberufes gefördert werden soll, sind begrüßenswert. Doch sie werden erst mittelfristig Wirkung zeigen. Politik und Gesellschaft sind aufgefordert, den in der Pflege tätigen und auch den pflegenden Angehörigen mehr Anerkennung zu vermitteln. Der Pflegeberuf muss mit einer höheren Entlohnung, flexiblen Arbeitszeitbedingungen und besserer Ausbildung gezielt gefördert werden. Die Wertschätzung für Pflegetätigkeiten gilt es zu steigern.
Ein wichtiges Thema, auf das auch auf der Berliner Pflegekonferenz 2017 Bezug genommen wird, ist die Digitalisierung aller Lebensbereiche – und damit auch der Pflege. Verschiedene digitale Systeme kommen schon heute in der Pflege zum Einsatz. Das ist erfreulich, denn viele Lösungen haben das Potenzial, den Alltag von Pflegebedürftigen und Pflegenden maßgeblich zu erleichtern. Diese Entwicklung gilt es zu fördern. Der Gesetzgeber muss dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. In Wissenschaft, Praxis und Politik ist die Diskussion zu führen, wie menschenwürdige Pflege und die Chancen der Digitalisierung unter Berücksichtigung ethischer Gesichtspunkte zusammengebracht werden können. Besonders für die Verwendung und die Sicherheit der Daten der Betroffenen müssen verbindliche Regelungen gefunden und hohe Standards eingerichtet werden.
Mit der Umsetzung der Modellregionen bietet das PSG III sowohl Kommunen wie auch Pflegekassen und weiteren Beteiligten die Möglichkeit, eine bedarfsorientierte und -gerechte Pflege zu entwerfen. Gemeinsam können neue Wege für eine flächendeckende Versorgung beschritten werden. Die besten Lösungen können dann als Vorbilder im gesamten Bundesgebiet dienen. spectrumK und der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordern von der Politik daher, Pflege als gesamtgesellschaftliche Herausforderung zu betrachten und so das Fundament für das gemeinsame Vorgehen zu schaffen. Vor allem der Gesetzgeber ist in der Pflicht, die gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen und zu verbessern. Eine menschenwürdige Pflege in einer alternden Gesellschaft muss das gemeinsame Ziel aller beteiligten Akteure sein.
Gemeinsame Pressemitteilung von spectrumK und DStGB vom 9. November 2017
Positionspapier und Pressemitteilung
(Foto: © Berliner Pflegekonferenz/ allefarben-foto.com)