Deutschland kann nicht mit immer weniger jungen Menschen und immer mehr Älteren noch weitere Sozialleistungen erwirtschaften. Schon jetzt sieht der Bundeshaushalt 2017 Sozialausgaben in Höhe von 162 Milliarden vor. Das sind 49,3 Prozent des Gesamthaushaltes. Auch die Sozialausgaben der Kommunen haben längst die 50-Milliardengrenze überschritten und steigen weiter. Damit sind wir der sozialste Staat, den es je auf deutschem Boden gegeben hat. Die teilweise geübte Fundamentalkritik von bestimmten politischen Kräften und einzelnen Wohlfahrtsverbänden ist insoweit im wahrsten Sinne des Wortes postfaktisch.
Die Erwartungshaltung der Bürger gegenüber dem Staat wird immer höher. Viele Menschen sehen sich offenbar nur noch als Konsument in der Politik. Die Politik und die Politiker haben „aufzutischen“ und wenn es nicht reicht, gibt es im Gegenzug Protest, Verachtung, Beschimpfung, Bedrohung und teilweise auch tätliche Angriffe. Das Ganze zeigt Ansätze einer Vollkaskomentalität, nach dem Motto: Der Staat soll alles machen und alles regeln.
Das zeigt sich auch in den Kommunen. Der Ganztagskindergarten mit möglichst kleinen Gruppen, hochschulausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern, Bioverpflegung und Betreuungsmöglichkeiten auch noch am Wochenende und das Ganze natürlich zum Nulltarif – selbst wenn beide Eltern gut verdienen – entspricht vielen Erwartungen.
Das setzt sich in der Schule fort. Auch kurze Schulwege sollen durch eine kostenlose Schülerbeförderung organisiert werden. Auch in der Ganztagsschule werden natürlich ein biologisches Essen und die Förderung jedes einzelnen angemahnt. Häufig besteht auch noch die Vorstellung, dass etwaige Klassenfahrten nicht von den Eltern – selbst wenn dieser leistungsfähig sind – sondern von der Schule, der Kommune oder dem Förderverein finanziert werden. Ein Spiegelbild für diese Grundhaltung sind die Schulverwaltungsgesetze der Länder, die fast ausschließlich Elternrechte, aber wenig Elternpflichten beschreiben. Es ist Aufgabe der Politik, mit den Bürgern immer wieder zu sprechen und ihnen deutlich zu machen, dass der Staat nur das verteilen kann, was er vorher anderen über Steuern, Gebühren und Beiträgen abgenommen hat.
Dringender Reformbedarf besteht insbesondere im Hinblick auf die sozialen Sicherungssysteme. Viel zu lange hat die Politik sich darauf konzentriert, echte oder vermeintliche Gerechtigkeitslücken mit großer Einzelfallgenauigkeit zu schließen. Die Folge ist ein selbst für Experten kaum noch durchschaubares System von Leistungen, Verrechnungen und Zuständigkeiten. Ein kleines Beispiel dafür ist die Situation, dass eine Bürgerin oder ein Bürger nicht in der Lage ist, sich ausreichenden Wohnraum zu finanzieren. Soweit die Person erwerbsfähig ist, bekommt sie unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld, das die Länder finanzieren. Ist sie erwerbslos, erhält sie Kosten der Unterkunft nach ganz anderen Grundsätzen und Prinzipien. Diese Kosten der Unterkunft werden überwiegend von den Kommunen und teilweise vom Bund finanziert, obwohl der Grundtatbestand eigentlich der gleich ist. Zu Beginn der neuen Legislaturperiode sollte eine Kommission zur Reform des Sozialsystems eingerichtet werden. Ziel muss es sein, das System einfacher, transparenter, unbürokratischer, effektiver und besser ausgerichtet auf die wirklich Bedürftigen zu gestalten. Das wird ein schwieriger Prozess, aber wenn wir ihn heute nicht angehen, werden wir den Sozialstaat nicht langfristig und nachhaltig sichern können.
(Statement von Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB)
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