Der DStGB begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Regelungen des Tarifeinheitsgesetzes weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Gerade kommunale Arbeitgeber waren in den vergangenen Jahren mehrfach von Machtkämpfen konkurrierender Gewerkschaften innerhalb eines Betriebes betroffen, zum Beispiel im Nahverkehr, an den Flughäfen oder in Krankenhäusern. Ohne das Gesetz wären wir auf dem Weg in eine Streikrepublik. Piloten, Lokführer, Ärzte, Busfahrer oder auch Feuerwehrleute könnten ein ganzes Land lahmlegen und die öffentliche Daseinsvorsorge könnte kaum gewährleistet werden. Leittragende wären in erster Linie unbeteiligte Dritte - Bürger, Patienten oder Fahrgäste im kommunalen Nahverkehr.
11. Juli 2017