Die Verhandlung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes über den Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf Androhung eines Zwangsgeldes gegen den Freistaat Bayern wegen anhaltender Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte (NO2) in München hat keine Entscheidung in der Sache gebracht.
Offenbar ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nötig. Das zeigt, wie bedeutsam es ist, die Verunreinigung der Luft mit Schadstoffen wie NO2 und Feinstaub endlich wirksam zu bekämpfen.
Der DStGB ist der Auffassung, dass die effektivste Maßnahme Fahrzeuge sind, die so wenig Schadstoffe wie möglich ausstoßen. Die erlaubten Grenzwerte sind eindeutig. Die Verantwortung für saubere Fahrzeuge liegt bei den Herstellern. Sie tragen die Verantwortung für ihr Produkt „Auto“ und dessen Schadstoffausstoß. Die Verantwortung für die Lösung des Problems von zu vielen Schadstoffen darf nicht allein auf die Nutzer und die Kommunen verlagert werden.
In vielen Städten werden die Grenzwerte überschritten, obwohl die Kommunen ÖPNV und Radverkehr fördern. Sie müssen als Alternativen für die Mobilität weiter gestärkt werden! Der Bund hat hier eine Verantwortung, weil er Jahre lang zu hohe Grenzwerte akzeptiert hat. Nun muss er sich mit dauerhaften Instrumenten an der Verkehrstransformation beteiligen (Investitionshilfen für Umrüstung der Pkw und Busse/Lkw, Umbau der Verkehrswege z.B. Ausbau der Radwege, Ladeinfrastruktur E-Mobilität etc.) statt nur mit zeitlich begrenzten Programmen.
Erkenntnisse aus Städten zur Stickoxidbelastung zeigen: Die Schadstoffbelastung ist oft auf die unmittelbare Straßenumgebung beschränkt und nicht flächig. Verkehrsbeschränkungen, die von den Kommunen umgesetzt werden müssen, sollten so zurückhaltend sein wie möglich. Streckenbezogene, zeitlich begrenzte Fahrverbote können ebenso in Betracht gezogen werden wie Umweltzonen, wenn sie die Ursache von Grenzwertüberschreitungen genauer treffen. Die Bundesländer müssen aber für einen verlässlichen Rahmen durch rechtssichere und geeignete Luftreinhaltepläne sorgen.
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung EU-Kommission: Kommission droht Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien und dem Vereinigten Königreich mit Klage wegen anhaltender übermäßiger Luftverschmutzung (PDF-Dokument)
- Liste der 28 Luftqualitätsgebiete in Deutschland, in denen anhaltend gegen die NO2-Grenzwerte verstoßen wird (PDF-Dokument)
- DStGB-Schwerpunkt "Verkehrspolitik"
- DStGB-Schwerpunkt "Umweltschutz und Immissionen - Rubrik Luftqualität"
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