Ohne die rund 650.000 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer könnte der ordnungsgemäße Ablauf der verschiedenen Wahlen in Deutschland nicht sichergestellt werden. Auch bei der Bundestagswahl am 24. September werden sich diese Bürgerinnen und Bürger in den rund 90.000 Wahllokalen wieder um die Rechtmäßigkeit der Wahlen und das Funktionieren der Demokratie verdient machen. Dafür gebührt ihnen Respekt und Anerkennung. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass der Bundesinnenminister entschieden hat, die Tätigkeit von Wahlhelfern anlässlich der Bundestagswahl 2017 erstmalig durch Urkunden zu würdigen und nach fünfmaligem Einsatz eine Ehrennadel zu verleihen.
Häufig findet sich in den Städten und Gemeinden sogar ein fester Stamm von Wahlhelfern, die die Wahlen regelmäßig unterstützen, sodass nicht auf Verwaltungsmitarbeiter zurückgegriffen werden muss. So stehen etwa in Bayern bereits jetzt flächendeckend genügend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bereit, in anderen Regionen sind noch Lücken zu schließen.
Für den Aufwand müssen die Ehrenamtlichen angemessen entschädigt werden. Daher begrüßen wir die Erhöhung des sogenannten „Erfrischungsgeldes“, der Aufwandsentschädigung, die am Wahltag ausgehändigt wird. Unter anderem der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte sich für diese Aufstockung eingesetzt.