Der Wunsch nach einem solchen Rechtsanspruch sei verständlich, betonte Dr. Christiansen, wollen doch immer mehr Mütter und Väter erwerbstätig sein. Durch den Ausbau der Kindertageseinrichtungen ist dies in den ersten Lebensjahren der Kinder zwischenzeitlich in vielen Städten und Gemeinden gewährleistet. Dementsprechend wollen Eltern zunehmend auch in der Schule einen Ganztagsbetrieb oder doch zumindest eine Nachmittagsbetreuung für ihre Kinder. Unstreitig braucht Deutschland ein Konzept, um flächendeckend Ganztagsschulen für alle Schülerinnen und Schüler anbieten zu können.
Der Ausschuss sieht aber die Länder in der Pflicht, Ganztagsplätze mit verbindlichen zeitlichen Strukturen in Schulen auszubauen. „Für Schülerinnen und Schüler sollte dies dort geregelt werden, wo es hingehört, nämlich in den Schulbereich“, erklärte Dr. Christiansen. Ansonsten bestehe die Gefahr eines Parallelsystems zu den bestehenden schulischen Ganztagsangeboten mit der Gefahr eines Flickenteppichs an Betreuungsangeboten ohne einheitlichen pädagogischen Ansatz. Die Verbesserung der Bildungschancen der Kinder erfordere gerade ein pädagogisches Gesamtkonzept, das nicht zwischen Schule und Nachmittagsbetreuung unterscheide.
„Sollte der Bundesgesetzgeber einen Rechtsanspruch im Kinder- und Jugendhilfegesetz mit Zustimmung des Bundesrates normieren, müssen die Länder die finanziellen Mehraufwendungen der Kommunen zur Umsetzung dieses neuen Rechtsanspruchs vollumfänglich tragen“ betonte Dr. Christiansen.
Der Ausschuss weist Bund und Länder darauf hin, dass allein für die Erfüllung der geltenden Rechtsansprüche im Rahmen der Ganztagsbetreuung für Kinder bis zum Schuleintritt in den nächsten Jahren noch mindestens 350.000 Plätze geschaffen werden müssen. „Es ist vollkommen illusorisch, dass die Kommunen auch noch die zusätzlichen rund 500.000 Plätze für Schulkinder in den Grundschulen schultern können“, so Dr. Christiansen abschließend.