Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg wies darauf hin, dass die Bundesmittel für die Integration von Flüchtlingen 2018 auslaufen. Die Kommunen bräuchten Planungssicherheit und deswegen sei es notwendig, zu Beginn der neuen Legislaturperiode die Finanzierung langfristig sicherzustellen. „Integration ist eine kommunale Aufgabe, die Finanzierung aber müssen Bund und Länder gemeinschaftlich tragen“, so Dr. Landsberg.
„Auch die Beschränkung des Familiennachzuges läuft nur bis zum 31. März 2018. Die Kommunen erwarten eine weitere Steuerung und Begrenzung des Familiennachzuges, um eine Überforderung der Kommunen zu vermeiden. Wichtiges Kriterium für einen Familiennachzug müsse sein, dass der Flüchtling in der Lage ist, aus eigener Kraft seine Familie und sich zu unterhalten, und ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund rechnet im Jahr 2017 mit ca. 200.000 geflüchteten Personen in Deutschland. Das zeigt, dass die Flüchtlingsproblematik eine wichtige politische Herausforderung für Deutschland, aber insbesondere für die Kommunen bleibt“, sagte Dr. Landsberg.
Bisher ist es auch nur in geringem Umfang gelungen, die Flüchtlinge in Arbeit zu bringen. Im März 2017 waren 138.000 Flüchtlinge sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Geringe bzw. mangelhafte Sprachkenntnisse sowie fehlende formale Berufsabschlüsse erschweren die schnelle Integration in Beschäftigung. Hier müssen wir besser werden und neue Wege gehen. Dazu gehört auch eine stärkere Einbindung der Wirtschaft.
Die Zahl der Hartz-IV-Empfänger unter den anerkannten Flüchtlingen steigt rapide. „Im Februar 2017 waren es ca. 777.000 Personen. Es ist zu überlegen, zusätzlich öffentlich geförderte Beschäftigung zu schaffen. Denn über eine solche Arbeit wird auch die Integration gefördert,“ so Landsberg abschließend.
(DStGB-Pressemiteilung Nr. 20-2017)
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