Hierzu hat die Bundesregierung am 4. 9. ein Gespräch über Luftreinhaltung mit den Ländern und den Kommunen geführt und Schlußfolgerungen gezogen. Die Schlußfolgerungen können im Anhang oder hier eingesehen werden.
Positiv ist, dass trotz der Konzentration auf die Umstellung der Fahrzeugflotten auf Elektrofahrzeuge (die nur beschränkt verfügbar sind) auch emissionsarme alternative Antriebe und Nachrüstungen förderfähig sein sollen, ebenso wie eine Vielzahl von ergänzenden Maßnahmen. Diese reichen von Carsharingkonzepten über Verkehrsleitungs- und -lenkungsmaßnahmen über die Digitalisierung und Vernetzung von Verkehrsangeboten bis zur Förderung von Fußgänger- und Fahrradverkehr.
Noch nicht vollständig geklärt sind der Kreis der förderberechtigten Städte und Gemeinden und die Förderbedingungen. Dies soll in einer Koordinierungsstelle geklärt werden. Aus einer Karte des Umweltbundesamtes gehen die Städte und Gemeinden hervor, in denen es 2016 Grenzwertüberschreitungen gab. Die Karte steht hier zum Download bereit.