Wir schaffen das!

In den vergangenen beiden Jahren sind rund 1,2 Mio. geflüchtete Menschen nach Deutschland gekommen. Die Anerkennungsquote liegt bei knapp 65%, der größere Teil wird längerfristig oder dauerhaft in Deutschland bleiben. Nach dem zunächst die Erstaufnahme der geflüchteten Menschen im Vordergrund stand, ist es jetzt die Integration in die örtliche Gemeinschaft und in Arbeit.

Mit der Verabschiedung des Integrationsgesetzes sind wichtige Rahmenbedingungen und Stellschrauben für die Integration der Geflüchteten gesetzt worden. Das Gesetz orientiert sich an den Grundsätzen des Förderns und Forderns, so wie es der DStGB mit Nachdruck eingefordert hat. Integration ist keine Einbahnstraße. Es müssen Angebote der Integration gemacht werden, die Geflüchteten sind aber auch verpflichtet, diese anzunehmen. Mit Blick auf die Sprach- und Integrationskurse schlägt der DStGB vor, Flüchtlinge konkret den Kursen zuzuweisen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Kurse flächendeckend angeboten werden. Hier ist der Bund gefordert. „Der derzeitige Zustand, dass Flüchtlinge bis zu einem halben Jahr auf einen Platz warten müssen, muss beendet werden“, sagte Dr. Landsberg.

Die Integration wird Jahrzehnte dauern und wir müssen unsere Anstrengungen darauf konzentrieren, besser, schneller und professioneller zu werden. Dazu gehört auch die Entwicklung eines eigenen Berufsbildes des Integrationsmanagers, in dem kulturelle Kompetenzen, aber auch das Wissen über Verwaltungsabläufe und Betreuungsstrukturen zusammengeführt werden. Das wäre auch eine Perspektive für Personen, die vor Jahren als Flüchtling selbst nach Deutschland gekommen sind.

Die Integration wird enorme Anstrengungen aller Beteiligten von den Städten und Gemeinden bis zur Wirtschaft erfordern. Experten gehen davon aus, dass es fünf Jahre dauern wird, 50 Prozent der Geflüchteten in Arbeit zu bringen. Hierauf müssen wir uns einstellen. Auf der anderen Seite sind 70 Prozent der Geflüchteten unter 35 Jahre. Dies ist auch riesige Chance für das Land in Bezug auf fehlende Arbeitskräfte.

Aus Sicht des DStGB bleibt eine flächendeckende Wohnsitzauflage dringend geboten. Diese darf sich nicht auf die bloße Verteilung der anerkannten Flüchtlinge beschränken, sondern muss in ein Gesamtkonzept eingebettet und mit einer gezielten Strukturförderung und der Ausbau von Infrastrukturen unterlegt sein. „Dies soll die Integration der Schutzsuchenden in den Kommunen erleichtern, besser steuerbar machen und soziale Brennpunkte oder Ghettobildungen vermeiden“ erläuterte Dr. Landsberg. Der DStGB kritisiert, dass die mit dem Integrationsgesetz verbundene Wohnsitzregelung diesen Anforderungen nicht genügt. Durch die zahlreichen Ausnahmevorschriften läuft die Wohnsitzregelung derzeit ins Leere und wird von der Mehrzahl der Bundesländer nicht umgesetzt.

Unterbringung, Versorgung und Integration der geflüchteten Menschen kosten Geld. Es ist zu begrüßen, dass der Bund die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber für 3 Jahre vollständig übernehmen will. Darüber hinaus wird der Bund den Ländern für die Jahre 2016, 2017 und 2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. „Die Bundesländer sind aufgefordert, die vom Bund bereitgestellte Integrationspauschale ungekürzt an die Städte und Gemeinden weiter zu leiten“ forderte Dr. Landsberg. Darüber hinaus muss eine dauerhafte Anschlussregelung ab dem Jahr 2018 gefunden werden.

Der DStGB warnt die Politik davor, mit Blick auf die zurückgehenden Flüchtlingszahlen zur Tagesordnung überzugehen. Da niemand die weiteren Zuzugszahlen vorhersehen kann, bleibt die Bundesregierung aufgerufen, gemeinsam mit der Europäischen Union für eine weitere Begrenzung des Zuzuges zu sorgen. Dazu zählen die wirksame Bekämpfung der Fluchtursachen, eine solidarische Verteilung der Geflüchteten innerhalb der Europäischen Union und die Aufrechterhaltung der Grenzkontrollen.

Zwar ist die Zahl der Abschiebungen und Rückführungen aus Deutschland gestiegen. Gleichwohl sollen rund 220.000 Ausreisepflichtige in Deutschland leben, die Zahl kann bis Ende 2017 auf über 450.000 steigen. Die Abschiebungspraxis muss dringend verbessert werden. Wen Asylanträge rechtswirksam abgelehnt wurden, muss die Ausreise der Betroffenen durchgesetzt werden. Das ist auch deshalb notwendig, weil die Akzeptanz in der Gesellschaft für diejenigen, die zur Recht bei uns Schutz suchen, ansonsten in Frage gestellt werden würde. Notwendig ist ein gemeinsames Rückführungsmanagement in der Verantwortung von Bund und Ländern insbesondere zur Identitätsfeststellung, mehr finanzielle Anreize für eine freiwillige Rückkehr sowie Abkommen mit den Herkunftsländern, damit diese die eigenen Bürger wiederaufnehmen. Zu einem Rückführungsmanagement gehört auch, dass die Ausreisepflichtigen zentral in Landesaufnahmeeinrichtungen untergebracht und vor dort zurückgeführt werden.

(DStGB-Pressemitteilung Nr. 02/2017)

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(Foto: © alphaspirit - Fotolia.com)

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