Die Sozialausgaben sind und bleiben ein großes Risiko für die Haushalte der Städte und Gemeinden. Die kommunalen Sozialausgaben sind 2016 im Vergleich um + 9,8 % auf 59,3 Milliarden Euro angestiegen, das waren 5,3 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2015. Ein Grund für diesen Zuwachs ist nicht zuletzt, dass sich die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe um 20,3 % oder 1,9 Milliarden Euro erhöhten und sich damit auf 11,2 Milliarden Euro beliefen. Mit + 76,5 % oder + 2,4 Milliarden Euro war der Zuwachs der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz noch größer, sie erreichten 5,5 Milliarden Euro. Leicht rückläufig (– 1,9 %) waren wegen der günstigen Arbeitsmarktlage die kommunalen Ausgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die 12,3 Milliarden Euro betrugen.
„Die Kommunen müssen weiter nachhaltig von Sozialausgaben entlastet werden, diesen Kurs müssen Bund und Länder weiter fortführen“, so Landsberg.
Der kommunale Investitionsrückstand in Höhe von 136 Milliarden Euro nach den Zahlen des KfW Kommunalpanel 2016 zeigt, dass trotz der Steigerung bei den kommunalen Investitionen noch keine Entwarnung gegeben werden kann. Zudem zeigt sicher immer mehr, dass u.a. wegen der Planungs- und Personalkapazitäten in den Rathäusern, aber auch in den zu beauftragenden Privatunternehmen der Abbau des Investitionsstaus ein langjähriger Prozess sein wird.
Hinzu kommt, dass die regionalen Unterschiede in der kommunalen Finanzsituation sich weiter verstärken. Während in einigen Regionen kommunale Überschüsse erwirtschaftet werden können, ist die kommunale Finanzsituation zum Beispiel in NRW, Rheinland-Pfalz oder dem Saarland sehr angespannt, mancherorts sogar dramatisch. Dabei bleibt der verfassungsrechtliche Auftrag gleichwertiger Lebensverhältnisse überall im Land, das gilt gerade auch für die Städte und Gemeinden mit einer desolaten Finanzlage.
„Zudem belaufen sich alleine die kommunalen Kassenkredite auf rund 50 Milliarden Euro. Wir bräuchten also fast zehn Jahre solcher Überschüsse und diese nur für den Schuldendienst, um den Berg der kommunalen Außenstände abtragen zu können“, so Landsberg. “Die nun schon langjährige Niedrigzinsphase entlastet die verschuldeten kommunalen Haushalte zwar. Das kann sich mit einer Normalisierung der Zinssituation aber jederzeit auch wieder ins Gegenteil verkehren.“
(DStGB-Pressemitteilung Nr. 09-2017)
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