Keine Leistungen für verfassungsfeindliche Parteien

Der DStGB hat sich mit der Veröffentlichung eines Rechtsgutachtens von Herrn Prof. Dr. jur Dietlein gemeinsam mit der Freiherr-vom-Stein-Akademie bereits frühzeitig mit konkreten Vorschlägen zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung - insbesondere auch im Hinblick von Zuwendungen für kommunale Mandatsträger – in die Debatte eingebracht und den verfassungsändernden Gesetzgeber aufgefordert, rasch zu handeln.

Die heute vom Bundestag beratenen Gesetzesentwürfe greifen wesentliche Vorschläge von kommunaler Seite auf. Mit der vorgesehenen Änderung des Artikel 21 Abs. 2 Grundgesetz wird man dem Parteienprivileg und der besonderen Rolle der politischen Parteien in Deutschland verfassungsgemäß gerecht. Sinnvoll ist, dass das Bundesverfassungsgericht über den Ausschluss entscheiden soll. Auch wenn sich das Gericht in seiner Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) gegen ein Parteiverbot ausgesprochen hat, hat es dem verfassungsändernden Gesetzgeber Handlungsspielräume eingeräumt. Es ist zu begrüßen, dass dieser nun mit den Gesetzesentwürfen des Bundesrats sowie der Regierungskoalitionen davon Gebrauch gemacht hat.

Der Entzug der staatlichen Teilfinanzierung sollte verfassungsfeindliche Parteien oder Gruppierungen jedoch vor allem dort treffen, wo sie am stärksten sind - auf der kommunalen Ebene. Zurzeit hat allein die NPD bundesweit 338 Sitze in kommunalen Parlamenten. Deshalb muss dringend auch eine rechtliche Grundlage für den Ausschluss von Zuwendungen an Mandatsträger und Fraktionen auf kommunaler Ebene geschaffen werden. Dies könnte durch eine kommunalrechtliche Annexregelung im Rahmen der Grundgesetzänderung ermöglicht werden. Die Landesgesetzgeber sollten danach berechtigt oder sogar verpflichtet werden, kommunale Mandatsträger, Gruppen und Fraktionen, die sich aus Mitgliedern verfassungsfeindlicher Parteien zusammensetzen, von Geld- und Sachleistungen auszunehmen.

Die Notwendigkeit einer solchen Rechtsgrundlage zeigt das erst kürzlich ergangene Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes im Fall der Stadt Büdingen, mit dem eine Kürzung der Zuwendungen der NPD-Fraktion im Stadtrat wegen eines Verstoßes des Gleichbehandlungsgebotes für rechtswidrig erklärt wurde. 

(© Sven Grundmann - Fotolia.com)

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