Um jetzt die Weichen für mehr Investitionen für Erhalt, Modernisierung und Ausbau von Zukunftsinfrastrukturen zu stellen benötigen wir ein rasch „Maßnahmenpaket Investitionen“. Neben der Bereitstellung ausreichender Finanzmittel ist vor allem die Schaffung von politischen Rahmenbedingungen und eine eindeutige Prioritätensetzung notwendig.
Zentraler Bestandteil eines derartigen Paketes muss die Neuschaffung einer Kategorie von „Investitionsvorhaben von übergeordnetem gesamtgesellschaftlichen Interesse“ sein. Diese neue Kategorie sollte Aussetzungen oder Wegfall von Anforderungen bei Bau, Planung, Ausschreibung oder Umwelt- und Naturschutz ermöglichen. So können wirklich wichtige Vorhaben, wie etwa der Bau neuer Verkehrswege, Energietrassen oder wichtiger Gebäude in Kommunen schneller, effizienter und kostengünstiger geplant und auf den Weg gebracht werden.
Der Bundesgesetzgeber ist aus unserer Sicht aufgefordert, mögliche Ausnahmen im Bereich der verschiedenen Standards, des Baurechtes, des Umwelt- oder Planungsrechtes oder auch des Vergaberechtes gemeinsam mit Kommunen und Ländern zu definieren. Vorbild könnten beispielsweise die Regelungen des sog. „Konjunkturpaket II“ oder die Regelungen bei den Infrastrukturvorhaben zur Wiederherstellung der Deutschen Einheit sein.
Letztlich bleibt es zudem die ureigene Aufgabe des Gesetzgebers, das Kooperationsverbot zwischen Bund und Kommunen zu lockern und die Zusammenarbeit zwischen den föderalen Ebenen zu vereinfachen. Nur wenn wir jetzt die Chance ergreifen und die Weichen Richtung Investitionen stellen, werden wir Deutschland langfristig lebenswert und zukunftsfest machen können.
Statement Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes