So wäre es zum Beispiel sinnvoll, für junge Flüchtlinge, die Analphabeten sind, die Schulpflicht bis 25 Jahre festzuschreiben. Auch die klare Trennung zwischen Sprachkursen und anschließender Berufsorientierung hat sich nicht immer bewährt. Hier sollte das dänische Modell erprobt werden, das eine Arbeitsorientierung oder Arbeitsaufnahme mit den Sprachkursen von Anfang an kombiniert.
Die Integrationskosten gerade für die Kommunen steigen rasant und eine ausreichende Kostenerstattung findet oftmals nicht statt. Das muss beendet werden. Die Integration ist eine kommunale Aufgabe und findet vor Ort statt, aber die Finanzierung muss gesamtgesellschaftlich von Bund und Ländern gemeinsam getragen werden. Es kann nicht sein, dass selbst bereitgestellte Mittel z.B. des Bundes, bei den Kommunen nur unvollständig ankommen. Das ist auch eine Gefahr für das Engagement der Kommunen und der vielen ehrenamtlichen Helfer vor Ort. Auch für die nächste Legislaturperiode erwarten wir insoweit Planungssicherheit und verbindliche Zusagen.
Sinnvoll könnte es auch sein, ein eigenes Leistungsrecht für anerkannte Asylbewerber und für geduldete Flüchtlinge zu schaffen in dem auch Anreize vorgesehen werden, wenn die Integration nach dem Grundsatz "Fordern und Fördern" besonders gut oder besonders schnell gelingt.
(Statement von Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB)
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