Elektromobilität

2. Förderaufruf – Ladeinfrastruktur für Elektromobilität

Gefördert werden

-    öffentlich zugängliche Normalladeinfrastruktur (bis einschließlich 22 Kilowatt)
-    öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur (größer als 22Kilowatt)

an neuen Standorten. Bei bestehenden Standorten kann bei Nachweis eines zusätzlichen Mehrwerts auch die Aufrüstung oder die Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses gefördert werden. Ziel ist es mit dem Aufruf die Errichtung von bis zu 12.000 Normal- und 1.000 Schnellladepunkten zu fördern. Dafür stehen rund 100 Millionen Euro bereit. Städte und Gemeinden können neben privaten Investoren Anträge auf Förderung stellen.

-    Es gilt, dass ein Vorhaben vor Bewilligung der Zuwendung nicht begonnen werden darf.
-    Die Vergabe erfolgt im Wege von Ausschreibungen (kein Windhundverfahren!).
-    Das zentrale Kriterium für den Zuschlag sollen die geringsten Förderkosten pro kW Ladeleistung sein.

Antragseinreichungen sind bis zum 30. Oktober um 16:00 Uhr über das Förderportal, easy-online, des Bundes https://foerderportal.bund.de/easyonline/ möglich.

Projektträger für die Abwicklung der Förderung ist Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) https://www.bav.bund.de/DE/1_Home/home_node.html


Foto: © StockWERK - Fotolia.com

Weiterführende Informationen zum Förderaufruf

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