Der Aufruf zur Teilnahme wurde nach der Sitzung des Präsidiums in einer presseöffentlichen Veranstaltung durch die Staatsministerin für Kultur und Medien, Prof. Monika Grütters, und die Präsidentin des DNK und Vertreterin der KMK, Ministerin Dr. Martina Münch, öffentlich vorgestellt und damit die Projektphase zum deutschen Beitrag eingeläutet. Einzelheiten können dem „Aufruf zur Mitwirkung“ entnommen werden, der unten auf dieser Seite oder auch unter http://www.dnk.de/site_de/index.php?node_id=2519 abgerufen werden kann.
Projekte in Deutschland, die diesem Aufruf folgen – auch bestehende oder bereits geplante – können als Aktivitäten des Europäischen Kulturerbejahres 2018 durch das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz aufgenommen werden und können dann unter anderem die Corporate Identity des Jahres nutzen. So wird das Europäische Kulturerbejahr 2018 als gemeinsame Initiative sichtbar. Ab Sommer 2017 steht hierfür die Internetplattform www.sharingheritage.eu zur Verfügung. Der Bund beabsichtigt zudem, einzelne „Leuchtturmprojekte“ auch finanziell zu fördern. Hierzu hat der Bund für das laufende Jahr bereits 3,6 Mio. Euro bewilligt. Die genauen Konditionen der Förderung werden in einer Förderrichtlinie des Bundes zusammengefasst, die in Kürze veröffentlicht wird. Der DStGB wird hierüber informieren.
Alle Interessierten sind zudem eingeladen, dass Ihre Kommune/Institution/Organisation etc. den Aufruf als Zeichen der Identifikation mit dem Europäischen Kulturerbejahr 2018 mitunterzeichnet. Die Mitunterzeichnung kann ab sofort – online - fortlaufend geschehen. Online ist schließlich auch der offizielle Twitter-Kanal zum Europäischen Kulturerbejahr: https://twitter.com/Kulturerbejahr.