Einheitliches e-Ticket: überfällig und gut!

Der DStGB begrüßt das einheitliche und flächendeckende eTicket, weil es die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel komfortabler und einfacher macht. Durch die Digitalisierung im ÖPNV besteht die Chance, mehr Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen, indem die Nutzung von Bus, U-Bahn oder Straßenbahn so einfach wird wie beim Auto. Das macht die Nutzung des ÖPNV und damit die Städte attraktiver! Zur Verbesserung des Angebots sollten weitere Mobilitätsdienstleistungen von der Fahrradvermietung über das Carsharing bis zur Abrechnung von Parkgebühren in das System integriert werden. Gut, dass die intensiven Arbeiten der letzten Jahre nun Früchte tragen. Die sog. Roadmap Digitale Vernetzung im Öffentlichen Personennahverkehr des Bundesverkehrsministeriums, an deren Erstellung der DStGB beteiligt war, sieht die Umsetzung des  bis 2019 vor.  Eine bundesweite Abrechnungszentrale soll aufgebaut und zwölf Vernetzungsprojekte im ÖPNV gefördert werden.

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(Foto: © Kzenon - Fotolia.com)

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