Zwar sind 2016 die Zahlen erstmals rückläufig und immer mehr Taten bleiben im Versuchsstadium stecken. Grund zur Entwarnung gibt es jedoch nicht. Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist seit dem Jahr 2008 bis heute kontinuierlich um insgesamt 40 Prozent gestiegen. Dagegen ist die Aufklärungsquote laut Polizeiangaben in den letzten zehn Jahren von 19,6 auf 16,9 Prozent gesunken. Zudem hat die organisierte Einbruchskriminalität erneut zugenommen. „Um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken, muss die Sichtbarkeit der Polizei in besonders von Einbrüchen betroffenen Gebieten erhöht und ausreichend Ermittler eingesetzt werden“, betonte der Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin.
Zur Bekämpfung der zunehmenden Bandenkriminalität müssen die Sicherheitsbehörden der Länder weiterhin eng kooperieren und die Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung sowie der Verkehrsdatenüberwachung vollumfänglich ausgeschöpft werden. Der Informationsaustausch muss grenzüberschreitend zwischen den Behörden aller Ebenen – EU, Bund, Länder, Kommunen – verbessert werden. Dabei sollte bundesweit mit Prognosen gearbeitet werden, um zu ermitteln, wann und in welchem Gebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Einbruch zu rechnen ist. Die in einigen Regionen Bayerns sehr erfolgreich getestete Prognosesoftware „Precops“, welche aus den anonymisierten Falldaten der Vergangenheit errechnet, wo die Wahrscheinlichkeit für Folgetaten am größten ist, sollte flächendeckend - auch in ländlichen Regionen - ausgebaut und implementiert werden. Dabei sollten, wie bereits in Nordrhein-Westfalen praktiziert, auch Informationen, wie die Verkehrsanbindung, Kaufkraft der Einwohner oder Geschäftsaufkommen einfließen und in gefährdeten Vierteln die Präsenz der Polizei erhöht werden.
Sofern die Täter ermittelt werden konnten, sind Justiz, d.h. die Staatsanwaltschaft und die Gerichte, gefordert, die Taten mit der notwendigen Konsequenz zu verfolgen und entsprechend abzuurteilen. Die Länder sollten, notfalls über Weisungen an die Staatsanwaltschaften für ein beschleunigtes und konsequentes Verfahren sorgen. Die Justiz muss den zwischenzeitlich verschärften Strafrahmen für Wohnungseinbrüche ausschöpfen.
Auch Wohnungseigentümer und Mieter müssen wachsamer werden und Vorkehrungen treffen, um sich vor Einbrüchen wirksamer zu schützen. Dabei sollten finanzielle Förderprogramme, wie das der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW), stärker in Anspruch genommen werden (www.kfw.de/einbruchschutz). Wichtige Hinweise enthält das Faltblatt „Einbruchschutz zahlt sich aus“, das der DStGB gemeinsam mit dem Deutschen Forum für Kriminalprävention (DFK) herausgegeben hat.
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