DStGB zum „DigitalPaktSchule“

In der zunehmend digitalisierten Gesellschaft wird die Nutzung digitaler Medien zur Voraussetzung von Teilhabe, aber mit Blick auf die veränderten Anforderungen der Arbeitswelt durch die Industrie 4.0, smartes Handwerk oder digitales Bauen auch für die Chancen im späteren Arbeitsleben. Vielmehr sollen die Potentiale der digitalen Technologien und Programme genutzt werden, um die Möglichkeiten flexiblen und auch ortunabhängigen Lernens zu erschließen, individualisiertes und kooperatives Lernen zu erleichtern, aber auch die inklusiven Bildungsansätze zu unterstützen. Es geht darum, Wissen im Bedarfsfall verfügbar zu machen und kooperative Arbeitsformen beherrschen und Kinder und Jugendliche zu einem kritischen und kompetenten Umgang mit digitalen Medien zu befähigen.

Die Ankündigung einer Bildungsoffensive DigitalPakt#D der Bundesregierung sowie die KMK Strategie „Bildung in einer digitalen Welt“ waren eine wesentliche Grundlage, die durch die Vereinbarung jetzt zusammengeführt werden sollen. Der Ausbau der digitalen Bildung ist eine Aufgabe, die Bund, Länder und Kommunen aber nur gemeinsam stemmen können. Von daher muss die kommunale Seite jetzt zwingend bei der weiteren Umsetzung eingebunden werden. Notwendig ist ein gemeinsamer Masterplan, der u.a. beinhaltet, welche Maßnahmen der Akteure hierzu erforderlich und möglich sind und wie die nachhaltige Finanzierung sichergestellt werden kann.

Positiv bewertet der DStGB, dass ein Teil der angekündigten Bundesmittel über die Länder an die Kommunen als Schulaufwandsträger fließen sollen. Es wäre aber wünschenswert gewesen, wenn die Bundesmittel ausschließlich den Schulaufwandsträgern zu Gute gekommen wären. Kritisch sieht der DStGB die dauerhafte Finanzierung. „Die Länder sollten die Standards für die digitale Infrastruktur der Schulen unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände festlegen und entsprechend der jeweiligen konnexitätsrechtlichen Regelungen auskömmlich und verlässlich sowie nachhaltig finanzieren“, forderte Landsberg. Die Kommunen können nur unter diesen Voraussetzungen den Ausbau einer digitalen Infrastruktur auf Grundlage von kommunalen Medienentwicklungsplänen vorantreiben und die Ausstattung mit digitalen Lehr- und Lernmaterialien bedarfsgerecht und sukzessive erhöhen.

Darüber hinaus müssen noch folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Der flächendeckende Breitbandausbau und leistungsfähige Internetanschlüsse der Schulen sind zwingende Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der digitalen Welt. Die derzeitige Breitbandförderung greift für Schulen zu kurz.

Bund und Länder müssen gemeinsam einen verlässlichen Rechtsrahmen schaffen, der den Lehrkräften, Schulen und Kommunen Rechtssicherheit beim Einsatz von digitalen Medien verschafft.

(DStGB-Pressemitteilung Nr. 17-2017)

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